{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1990-02-13_5_StR_21_90_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1990-02-13","aktenzeichen":"5 StR 21/90","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 _ StR 21/90\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nDetlef Peter P GER zu: 1 ggeu:\ngeboren am EEE 1963 in Om (CE) ,\n\nzur Zeit in Haft,\n\nwegen versuchten Totschlages\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts am 13. Februar 1990 nach\n§ 349 Abs. 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Schwurgerichts in Oldenburg (Oldenburg) vom\n20. Juli 1989 mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird an eine andere Schwurgerichtskammer\n\ndes Landgerichts zurückverwiesen, die auch über die\n\nKosten der Revision zu entscheiden hat.\n\nGründe\n\nDas Schwurgericht hat den Angeklagten wegen versuchten\nMordes zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.\nDie Revision des Angeklagten dringt aus sachlichrechtlichen\n\nGründen durch.\nDer Generalbundesanwalt hat ausgeführt:\n\n\"Die Annahme, der Angeklagte habe in Verdeckungsabsicht\n\ni.5. des § 211 Abs. 2 StGB gehandelt (UA S. 29), hält\nrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Das Landgericht leitet\nsolche Absicht ausschließlich aus dem Umstand her, daß\n\nder Angeklagte den 'Widerruf seiner noch laufenden Bewährungen und erneute Inhaftierung fürchtete' (UA S. 34/35),\nund meint, der Angeklagte habe, 'eine Tatzeugin aus...schließen'\nwollen (UA S. 35). Das verträgt sich indessen nicht mit\n\nder Anwesenheit des weiteren Tatzeugen, die 'zwangsläufig\ndas Scheitern' (dieser Absicht) zur Folge haben müsse\n\n(UA S. 36), und zwar auch nicht aus der Erwägung, daß\n\nder Angeklagte diesen Zeugen, den er zunächst ebenfalls\n\n=. I\n\nbedroht hatte (UA S. 16), während des weiteren Tatverlaufs\n'nicht mehr wahrnahm' (UA S. 17/18, 36). Zur 'affektiven\nAusgestaltung' des Angeklagten legt das Landgericht nämlich\nselbst dar, daß eine \"erhebliche Einengung des Wahrnehmungsfeldes' eingetreten sei (UA S. 28), die es ihm nur\nnoch erlaubte, 'die elementare Tatausführung durchzuführen\nund damit affektiv zu handeln' (UA S. 28). Ebenso wie\n\ner deshalb 'keine Gedanken mehr' an den weiteren Tatzeugen\n'verschwendete' (UA S. 28), er sich also über den Erfolg\neiner Verdeckungsabsicht keine Gedanken gemacht hat, kann\ner solche Absicht überhaupt nicht gehabt, vielmehr nur\n\naus der festgestellten Angst vor erneuter Haft gehandelt\nhaben, ohne dabei auch die Vorstellung gehabt zu haben,\ndieser Gefahr durch die Tötung des Opfers begegnen zu\nkönnen. Dazu verhalten sich die Urteilsgründe nicht; daß\n\nes nicht so war, versteht sich auch nicht von selbst.\"\n\nDem tritt der Senat bei.\n\nFleischmann Schuster Fuhrmann\n\nHorstkotte Häger","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1990-02-13/5-str-21-90","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 211","ref_norm":"211","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1990-02-13/5-str-21-90","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:21:48.331162+00:00"}}