{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1985-06-18_5_StR_203_85_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1985-06-18","aktenzeichen":"5 StR 203/85","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 203/85\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Vertreter Albin Pos aus Ho\ngeboren an EB 1330 in sp,\n\nzur Zeit Niedersächsisches Landeskrankenhaus\nMoringen/Solling,\n\nwegen Betruges\n\n63\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 18. Juni 1985, an der teilgenommen haben:\n\nVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof\nHerrmann,\n\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nFleischmann\n\nHorstkotte\n\nRebitzki\n\nDr. Niepel\n\nals beisitzende Richter,\n\nBundesanwalt EEE»\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nRechtsanwalt EEE :.;: ze\n\nals Verteidiger,\n\nJustizangestellte 8\n\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Hildesheim vom\n\n5. November 1984 mit den Feststellungen\naufgehoben.\n\nDie Sache wird an eine andere Strafkammer\n\ndes Landgerichts zurückverwiesen, die, auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels zu ent-\n\nscheiden hat.\n\n- Von Rechts wegen -\n\nGründe\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten von dem Vorwurf des\nBetrugs freigesprochen und die Unterbringung gemäß\n\n§ 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.\n\nDie Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge Erfolg.\n\nDie Erwägungen des Tatrichters zu der Frage, ob von dem\nAngeklagten infolge seines Zustands mit Wahrscheinlichkeit\n\n_ erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, sind nicht\nfrei von Bedenken (UA S. 29-32). Das Landgericht befürchtet,\ndaß der Angeklagte in Zukunft die Tätigkeit in seiner\nfrüheren Branche fortsetzen wird\", weil seine wirtschaftliche Zukunft völlig ungesichert sei. Bei dieser Tätigkeit\n‘als Handelsvertreter könne es wie in der Vergangenheit zu\n\n-L-\n\nweiteren Betrügereien kommen (UA S. 31). Ob das Landgericht\ndie sichere Überzeugung hat, daß der Angeklagte mit einer\nWahrscheinlichkeit höheren Grades als der einer bloßen\nMöglichkeit den Rechtsfrieden durch schwerwiegende Betrugstaten stören wird, ist deshalb zweifelhaft, weil das Landgericht auch aus der Biographie des Angeklagten \"keine\nsicheren Anhaltspunkte\" dafür hat, daß der Angeklägte\n\neine Handelsvertretertätigkeit annehmen wird, auch wenn\n\nes ihm \"gelingen sollte\", eine feste Arbeitsstelle zu finden (UA S. 30). Das Landgericht hält es zwar für \"möglich\",\ndaß der Angeklagte \"bei ausreichendem Einkommen in Form\nvon Rentenzahlungen auf eine zusätzliche Berufstätigkeit\nverzichten wird\". Gerade das ist aber \"bislang völlig\nungeklärt\", weil eine Auskunft der Landesversicherungsanstalt aussteht und Nachweise über sozialpflichtige Tätigkeiten in der DDR noch nicht vorliegen (UA S. 31).\n\nIm Rahmen der Erheblichkeitsprüfung wird das Landgericht\nu.a. zu überprüfen haben, ob die gesamte Summe von\n1.681,59 DM zum Schaden im Sinne von § 263 StGB gehört.\n\n= 43\n\nDas kann hier schon deshalb von Bedeutung sein, weil die\nTaten des Angeklagten weder einzeln noch insgesamt größere Schäden verursacht haben.\n\nDer Generalbundesanwalt hat beantragt, die Revision zu\n\nverwerfen,.\n\nHerrmann Fleischmann Horstkotte\nRebitzki Niepel","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1985-06-18/5-str-203-85","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 63","ref_norm":"63","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 263","ref_norm":"263","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1985-06-18/5-str-203-85","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:20:37.956431+00:00"}}