{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1983-09-20_5_StR_401_83_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1983-09-20","aktenzeichen":"5 StR 401/83","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"we\n\n5 StR 401/83\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nErwin S u aus OENB,\ngeboren am EEE 1936 in He (Ostpreußen),\n\nzur Zeit einstweilen untergebracht,\n\nwegen gefährlicher Körperverletzung\n\n„2\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung\nvom 20. September 1983, an der teilgenommen haben:\n\nVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof\nHerrmann,\n\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nFleischmann\n\nHorstkotte\n\nRebitzki\n\nDr. Niepel\n\nals beisitzende Richter,\n\nOberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof EB\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nRechtsanwalt ED aus b En\n\nals Verteidiger,\n\nJustizangestellte EEEb\n\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Hamburg vom\n\nnn ® =:.o\n\n3. März i983 mit den Feststeiiu\n\nıgen\n\naufgehoben,\n\nDie Sache wird an eine andere Strafkammer\ndes Landgerichts zurückverwiesen, die auch\nüber die Kosten der Revision zu entscheiden\nhat.\n\n- Von Rechts wegen -\n\n- 3 - u,\n\nGründe\n\nDie Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen\nKrankenhaus wird von den Feststellungen nicht getragen.\n\nNach den Urteilsgründen war die Schuldfähigkeit des Angeklagten\nauf Grund der hohen Blutalkoholkonzentration (etwa 3 0/00) und\ndes leichten Schwachsinns ausgeschlossen (UA S. 6 bis 7).\nDarüber, ob der zum Alkoholmißbrauch neigende Angeklagte an\neiner krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter\nWeise alkoholüberempfindlich ist, verhalten sich die Urteilsgründe auch in ihrem Zusammenhang nicht. Es läßt sich dem\nUrteil ebenfalls nicht entnehmen, daß bei dem Angeklagten ein\ngeistiger Dauerdefekt vorliegt. Der Tatrichter bezeichnet den\nSchwachsinn als \"leicht\"; der Intelligenzquotient von 70 weist\nregelmäßig nicht auf Debilität hin. Der Umstand, daß der\nAngeklagte \"Alkoholiker\" und \"therapieresistent\" ist, rechtfertigt für sich allein die Anordnung nach § 63 StGB nicht.\n\nDer Tatrichter wird Gelegenheit zu erneuter Prüfung der Frage\nhaben, ob eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an\nden Voraussetzungen des §§ 64 Abs. 2 StGB scheitert.\n\nSollte sich in der erneuten Hauptverhandlung erweisen, daß die\nVoraussetzungen des § 20 StGB nicht vorgelegen haben, so darf\nauf Strafe gegen den Angeklagten nicht erkannt werden\n\n(§ 358 Abs. 2 StPO).\n\nDer Generalbundesanwalt hat Verwerfung der Revision beantragt.\n\nHerrmann Fleischmann Horstkotte\n\nRebitzki Niepel","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1983-09-20/5-str-401-83","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 63","ref_norm":"63","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 358","ref_norm":"358","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1983-09-20/5-str-401-83","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:20:06.219139+00:00"}}