{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1983-07-26_5_StR_384_83_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1983-07-26","aktenzeichen":"5 StR 384/83","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 384/83\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\nin der Strafsache\ngegen\n\nden Gärtner Peter RW aus Hoi.\ngeboren am EB 1942 in DEEP,\n\nwegen fortgesetzten Betruges\n\n7\n\n9\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung\nvom 26. Juli 1983, an der teilgenommen haben:\n\n‘Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof\nHerrmann,\n\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nFleischmann\n\nSchuster\n\nDr. Fuhrmann\n\nHorstkotte\nals beisitzende Richter,\n\nBundesanwalt m in der Verhandlung,\nOberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof mp\n\nbei der Verkündung\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nRechtsanwalt uuEEEEEEEE\n\nals Verteidiger,\n. Justizangestellte\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts Stade vom 24. Februar 1983 mit\nden Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird an eine andere Strafkammer des\nLandgerichts zurückverwiesen, die auch über die\n\nKosten der Revision zu entscheiden hat.\n\n- Von Rechts wegen -\n\n79\n\nGründe\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen fortgesetzten Betruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von\nzwei Jahren verurteilt und ihn im übrigen freigesprochen.\nMit der Revision rügt der Angeklagte die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts; das Rechtsmittel hat mit der\nSachrüge Erfolg. |\n\nWie die Revision mit Recht beanstandet, lassen die Feststellungen nicht ausreichend erkennen, ob der Angeklagte\ndie Firma U (Fall 11, 1 der Urteilsgründe) und seine Lieferanten Pi (Fall II, 6) und Om (Fall 11, 7)\nvorsätzlich geschädigt hat. Das Landgericht hat den Angeklagten in vier von den sieben angeklagten Fällen mit der\nBegründung freigesprochen, der Angeklagte habe in diesen\nFällen (Tatzeit: September bis November 1980) darauf vertraut, aufgrund \"seiner unbestrittenen Fähigkeiten als\nLandschaftsgärtner\" in der Lage zu sein, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen; er habe sich lediglich \"verspekuliert\"\n(UA S. 15). Mit diesen Fest stellungen ist ohne die Angabe\nweiterer Tatsachen nicht zu vereinbaren, daß der Angeklagte bei der Firma U schon ab Herbst 1979 beabsichtigt haben soll, die Rechnungen nicht mehr zu bezahlen\n\n(UA S. 8). Allein die Täuschung über die Identität des\nAuftraggebers besagt nicht, daß der erledigte Auftrag\nnicht bezahlt werden soll. Davon geht auch das Landgericht selbst aus. Denn es hält eine \"Betrugsabsicht\" bei\nden Bestellungen im Mai und Juli 1979 nicht für gegeben,\nweil der Angeklagte \"noch auf eine gute Entwicklung des\nGartenbaubetriebs vertrauen durfte\" (UA S. 15).\n\n-uL-\n\nIn den Fällen II, 6 und II, 7 der Urteilsgründe stellt das\nLandgericht nur fest, daß der Angeklagte für den Gartenbaubetrieb DEE, dessen Inhaberin seine Ehefrau war,\nPflanzen von den Baumschulen Peg und Oltmanns bezogen hat,\ndie später nicht bezahlt worden sind. Ob der Angeklagte diese Lieferfirmen bei der Aufgabe der Bestellungen schädigen\nwollte oder eine Schädigung billigend in Kauf nahm, läßt\nsich den Feststellungen nicht entnehmen. Daß er schon vorher\neine eidesstattliche Versicherung über seinen Vermögensstand nach § 807 ZPO abgegeben hatte (UA S. 11),gibt nichts\ndafür her, ob die Firma DEN bei der Aufgabe der\nBestellung zahlungsunfähig und die für sie handelnden Per- .\nsonen zahlungsunwillig waren.\n\nDer Generalbundesanwalt hat beantragt, die Revision des\nAngeklagten zu verwerfen.\n\nHerrmann Fleischmann Schuster\nFuhrmann Horstkotte","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1983-07-26/5-str-384-83","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 807","ref_norm":"807","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1983-07-26/5-str-384-83","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:20:04.465346+00:00"}}