{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1983-07-26_5_StR_356_83_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1983-07-26","aktenzeichen":"5 StR 356/83","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"#%\n\n5 StR 356/83\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\nin der Strafsache\ngegen\n\nWalter Kl aus Bad Schaum,\ngeboren am um 1905 in NE, Kreis Damp Sammp,\n\nwegen Mordes\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung\n\nvom 26. Juli 1983, an der teilgenommen haben:\n\nVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof .\nHerrmann,\n\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nFleischmann\n\nSchuster\n\nDr, Fuhrmann\n\nHorstkotte\n\nals beisitzende Richter,\nOberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nRechtsanwalt ViEuEEEEEEEEEEEEN\n\n. als Verteidiger,\nJustizangestellte zw\n\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle\n\nfür Recht erkannt:\n\nDie Revision der Staatsanwaltschaft gegen\ndas Urteil des Schwurgerichts in Hamburg\nvom 30. August 1982 wird verworfen,\n\nDie Kosten des Rechtsmittels und die dem\nAngeklagten durch die Revision der Staatsanwaltschaft erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.\n\n- Von Rechts wegen -\n\nGründe\n\nDie auf die Anfechtung der Einstellung des Verfahrens im\nFalle DB zulässig beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft hat mit der allein erhobenen Aufklärungsrüge\nkeinen Erfolg.\n\nDas Schwurgericht hat zu der Frage, ob der Angeklagte\nselbst aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat, zahlreiche Zeugen, darunter die ehemalige Häftlingslagerärztin Dr. ZEN und andere überlebende Inhaftierte gehört.\nWeder deren Aussagen noch der Inhalt der Strafakten gaben\neinen Anhalt dafür, daß Frau Dr. H&R, die Vorgängerin von\nFrau Dr. ZU, zu den dem Angeklagten vorgeworfenen Tötungen wesentliches aussagen konnte. Während des Hauptverfahrens war mehrfach ausführlich erörtert worden, ob Frau\nDr. H@EM als Zeugin zu vernehmen sei. Gleichwohl hat die\nStaatsanwaltschaft keinen derartigen Antrag gestellt. Unter diesen Umständen brauchte es sich dem Schwurgericht\nnicht aufzudrängen, von sich aus Frau Dr. HM als Zeugin zu hören.\n\nDer Generalbundesanwalt hat beantragt, das Urteil aufzuheben.\n\nHerrmann Fleischmann Schuster\nFuhrmann Horstkotte","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1983-07-26/5-str-356-83","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1983-07-26/5-str-356-83","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:20:04.447133+00:00"}}