{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1982-03-23_5_StR_744_81_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1982-03-23","aktenzeichen":"5 StR 744/81","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"ee. Er;\nmen FREE =\n\n5 StR 744/81.\n\n674\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nJürgen FEED =.: EEE.\ngeboren am EM 1947 in — (GEEEEEREE ) ,\n\nwegen fahrlässiger Tötung u.a.\n\n-2- 32\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesamwalts am 23.März 1982 einstimmig\nbeschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil\ndes Landgerichts Hamburg vom 3.Juni 1981 wird\nnach § 349 Abs.2 StPO als unbegründet verworfen;\njedoch wird nach § 349 Abs.4 StPO der Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte im\nFall 4 der Anklage wegen verbotenen Überlassens\neiner vollautomatischen Selbstladewaffe an einen\nanderen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung\nverurteilt wird.\n\nAngewendete Vorschriften: §§ 37 Abs.1 Nr.1d,\n52 a Abs.?1 Nr.1 WaffG, 222, 52 StGB. \\\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe\n\nAuf die Sachrüge mußte der Schuldspruch im Fall 4 der\nAnklage geändert werden, Das Landgericht hat zu Unrecht die\nVorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen\n(KWKG) vom 20.April 1961 (BGBl I 444) angewendet. Der Angeklagte hatte die von ihm gefundene Maschinenpistole an den\nZeugen Tb verkauft, der mit ihr das Ehepaar Vg@p erschoß\n(UA S.9/10). Maschinenpistolen sind an sich Kriegswaffen, die\nunter den Straftatbestand des § 16 Abs.1 Nr.2 KWKG fallen.\n\nFür tragbare Schußwaffen und die dazugehörige Munition gilt\n\ndie Sonderregelung des § 52 a Abs.1 Nr.1 in Verbindung mit\n\n§ 37 Abs.1 Satz 1 Nr.1 d WaffG, hinter der die allgemeine\nStrafvorschrift des § 16 KWKG zurücktritt (BGH NStZ 1981,104).\nEntgegen der Auffassung von Potrykus/Steindorf, Waffenrecht,\n5.Aufl. § 16 KWKG Anm.8 vertritt der Senat in seinem Urteil\n\nvom 20.Januar 1981 - 5 StR 657/80 - GA 1981,382 keine abweichende\nAnsicht. In dem dort entschiedenen Fall ging es nicht um das\n\n- 3 -\n\nb) E;\nÜberlassen einer Maschinenpistole an einen anderen, sondern um\ndie unerlaubte Beförderung von Kriegswaffen im Bundesgebiet\naußerhalb eines abgeschlossenen Gebäudes (§ 16 Abs.1 Nr.3 KWKG).\nDas ist ein engerer Straftatbestand, der von §§ 52 a WaffG nicht\nverdrängt wird. Der Änderung des Schuldspruchs steht nicht entgegen, daß der Angeklagte bisher auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts nicht nach § 265 Abs.1 StPO hingewiesen\nworden ist. Eines Hinweises bedurfte es hier nicht, weil sich\nder Angeklagte gegen den neuen, im wesentlichen gleichlautenden\nSchuldvorwurf nicht anders hätte verteidigen können.\n\nDie Schuldspruchänderung nötigt nicht zur Aufhebung des\nStrafausspruches. § 52 a WaffG hat denselben Strafrahmen wie\n§ 16 KWKG. Alle von dem Landgericht zu diesem Tatbestand angeführten Strafmaßerwägungen treffen auch auf den Tatbestand\ndes § 52 a WaffG zu. Der Strafausspruch wird deshalb durch die\nÄnderung des Schuldspruchs nicht berührt.\n\nHerrmann “ _ Fleischmann Fuhrmann\nHorstkotte Niepel","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-03-23/5-str-744-81","cited_norms":[{"jurabk":"KWKG 2016","ref":"§ 16","ref_norm":"16","n":5},{"jurabk":"WaffG 2002","ref":"§ 52a","ref_norm":"52a","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-03-23/5-str-744-81","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:19:41.379460+00:00"}}