{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1981-11-24_5_StR_590_81_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1981-11-24","aktenzeichen":"5 StR 590/81","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"StR\n\nLE\n0/81\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Arbeiter Peter MB au: si,\ngeboren am GEEED 1956 in Li Kreis ri,\n\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen Totschlags\n\nALL\n- 2 -\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung\nvom 24.November 1981, an der teilgenommen haben:\n\nVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof\nHerrmann,\n\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nSchuster\nDr.Fuhrmann\nHorstkotte\nRebitzki\nals beisitzende Richter,\n\nOberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof >\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nRechtsanwalt iD au: zn\n\nals Verteidiger,\n\nJustizangestellte >\n\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil\ndes Schwurgerichts in Hannover vom 26.Juni 1981\n\nwird verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines\nRechtsmittels zu tragen.\n\n- Von Rechts wegen -\n\n- ur\n\nIS\n\nGründe\n\nDie Revision des Angeklagten, mit der die allgemeine\nSachrüge erhoben wird, ist offensichtlich unbegründet, soweit\nsie den Schuldspruch betrifft. Sie hat auch zum Strafausspruch\nkeinen Erfolg.\n\nAllerdings muß sich der Tatrichter bewußt sein, daß verminderte Schuldfähigkeit im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung zur Anwendbarkeit des § 213 StGB führen kann. Daraus\nfolgt indessen nicht, daß der Tatrichter in jedem Fall ausdrücklich erörtern müßte, weshalb die Strafe trotz Anwendung\nder §§ 21,49 StGB aus dem Strafrahmen des § 212 StGB entnommen wurde. Hier jedenfalls hatte das Schwurgericht keinen\nAnlaß, sich in den Urteilsgründen mit der zweiten Alternative\ndes § 213 StGB auseinanderzusetzen. Der Angeklagte hatte\nseinen Onkel umgebracht, dem er \"viel zu verdanken\" hatte,\n\nDas spätere Opfer hatte den mittellosen und arbeitsunlustigen\nAngeklagten, der nichts zum Unterhalt beitrug, in seiner\nWohnung untergebracht, hatte \"vollständig für ihn gesorgt\",\nsich vom Angeklagten \"ausnutzen\" lassen, der sich ständig\n\"dominierend\" durchsetzte, notfalls mit Gewalt. Der Angeklagte\nhatte den Onkel am Tage vor der Tat niedergeschlagen, hatte\ndas unmittelbar vor der Tötung wiederum getan, hat dann das am\nBoden liegende Opfer, nachdem es sagte, es werde sich gegen\nweitere Schläge nicht wehren, gewürgt und schließlich erdrosselt. Bei diesem Tatbild lag die Annahme eines minder\nschweren Falles fern.\n\n30\n-u-\n\nDie Entscheidung entspricht dem Antrag des Generalbundesanwalts.\n\nHerrmann Schuster Fuhrmann\nHorstkotte Rebitzki","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1981-11-24/5-str-590-81","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 213","ref_norm":"213","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 49","ref_norm":"49","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 212","ref_norm":"212","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1981-11-24/5-str-590-81","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:19:37.459095+00:00"}}