{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1980-12-16_5_StR_525_80_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1980-12-16","aktenzeichen":"5 StR 525/80","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"De\n\n5 StR 525/80 Ef\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Sozialarbeiter\n\nPeter DB EB aus TEE,\ngeboren am EP 1932 in OMEEEEEEN,\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u.a.\n\ner AZ\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 16.Dezember 1980 an der teilgenommen haben:\n\nVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof\nHerrmann,\n\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nFleischmann\nSchuster\nRebitzki\nDr.Niepel\nals beisitzende Richter,\n\nBundesanwalt zB\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellte EB\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\n1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft\nwird das Urteil des Landgerichts Itzehoe\nvom 17.April 1980 aufgehoben,\n\na) soweit der Angeklagte wegen der in der\nNacht zum 4.Juli 1974 an Wolfgang Ai\nbegangenen Tat verurteilt worden ist (Fall\nII 1 der Urteilsgründe),\n\nb) im Gesamtstrafausspruch und im Ausspruch\nüber das Berufsverbot mit den zugehörigen\nFeststellungen.\n\nDas Verfahren wird im Fall II 1 der Urteilsgründe eingestellt. Insoweit fallen die Kosten\ndes Verfahrens und die notwendigen Auslagen des\nAngeklagten der Landeskasse zur Last.\n\n- 3 -\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Die Sache wird zur Entscheidung über die\nGesamtstrafe und das Berufsverbot sowie\nüber die Kosten der Revision an eine andere\nJugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n- Von Rechts wegen -\n\nAEH\n\nGründe\n\nDie Staatsanwaltschaft hat ihre Revision auf den\nRechtsfolgenausspruch beschränkt. Nachdem der Generalbundesanwalt erklärt hat, daß die Revision nur insoweit\naufrechterhalten werde, als sie zugunsten des Angeklagten\nwirke (§ 301 StPO), gilt das Rechtsmittel als zu dessen\nGunsten eingelegt (§ 296 Abs.2 StPO). Es hat nur zum Teil\nErfolg.\n\n1. Die Verfolgung der in der Nacht zum 4.Juli 1974\nan Wolfgang Abderhalden begangenen Tat ist verjährt. Die\nVerjährungsfrist beträgt nach § 67 Abs.2 StGB 1969 in\nVerbindung mit Art.309 Abs.3 EGStGB fünf Jahre (BGH-Beschluß\nvom 10.Mai 1978 - 4 StR 136/78 - bei Holtz in MDR 1978,804).\nDie Verjährung ist vor ihrem Ablauf nicht unterbrochen\nworden. Das Verfahren ist daher insoweit einzustellen. Dies\nhat die Aufhebung der Gesamtstrafe und der Anordnung über\ndas Berufsverbot zur Folge. Bei der neuen Entscheidung ist\n§ 358 Abs.2 StPO zu beachten,\n\n-5- ALL\n\n2. Soweit die Revision sich gegen die in den\nFällen II 2 bis 25 der Urteilsgründe verhängten\nEinzelstrafen richtet, ist sie unbegründet. Die Zumessung dieser Strafen läßt keinen Rechtsfehler zum\nNachteil des Angeklagten erkennen.\n\nHerrmann Fleischmann Schuster\n\nRebitzki Niepel","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1980-12-16/5-str-525-80","cited_norms":[{"jurabk":"StGBEG","ref":"Art 309","ref_norm":"309","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 296","ref_norm":"296","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 301","ref_norm":"301","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 358","ref_norm":"358","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 67","ref_norm":"67","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1980-12-16/5-str-525-80","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:19:23.383913+00:00"}}