{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1980-05-06_5_StR_231_80_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1980-05-06","aktenzeichen":"5 StR 231/80","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"| oF3\n5 StR_231/80 A\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\n1. den Kaufmann Rainer A 5 au: HE.\ngeboren am EEE 1943 in CME,\n\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\n2. den Kaufmann Peter BD EEE au» Ey,\ndort geboren am EB 1945,\nzur Zeit in anderer Sache in Strafhaft,\n\n3. den Kaufmann Herbert . EEE au: re.\ngeboren am 9 19:5 in mp,\n\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen gefährlicher Körperverletzung u.a.\n\n- 2 - WLG\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach\nAnhörung, zu 1 und 3 auf Antrag des Generalbundesanwalts\nam 6.Mai 1980, zu 2,3 und 4 einstimmig beschlossen:\n\n1.\n\n2.\n\n3.\n\nDas Verfahren wird nach § 154 Abs.2 StPO\nvorläufig eingestellt, soweit die Angeklagten\nwegen versuchter gefährlicher Körperverletzung\nzum Nachteil von Peter Sch in Tateinheit\nmit schwerem Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt worden sind.\n\nDas Urteil des Schwurgerichts in Hannover vom\n24 .Oktober 1979 wird nach § 349 Abs.4 StPO\n\na) auf die Revision des Angeklagten LEE\nim Ausspruch der Einzelstrafe für den\nFall \"Sg Sail\" (UA S.15 bis 20) sowie\nim Ausspruch der Gesamtstrafe hinsichtlich\ndieses Angeklagten,\n\nb) auf die Revisionen der Angeklagten Al\nund DOEEEEEB im Ausspruch der Gesamtstrafen\nhinsichtlich dieser Angeklagten\n\nmit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nDie weitergehenden Revisionen der Angeklagten\nAU, DEEEEED und LEER werden nach\n\n§ 349 Abs.2 StPO als offensichtlich unbegründet\nverworfen.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache an\neine andere Strafkammer des Landgerichts\nzurückverwiesen, die auch über die Kosten der\nRevisionen zu entscheiden hat.\n\n- 3 - VA\n\nGründe\n\n1. Die Verfahrensrügen sind offensichtlich unbegründet;\ndie Schreiben des Verteidigers’ des Angeklagten Lg vom\n21.April 1980 und des Verteidigers des Angeklagten Auf\nvom 28.April 1980 haben vorgelegen.\n\n2. Die vorläufige Einstellung des Verfahrens im Fall\n\"Peter Sch\" (UA S.13 bis 15) führt zur Aufhebung der\nGesamtstrafen, da nicht ausgeschlossen ist, daß ohne die\nwegfallenden Einzelstrafen auf niedrigere Gesamtstrafen\nerkannt worden wäre. Hinsichtlich des Angeklagten Le\nwar außerdem die Einzelstrafe im Fall \"Sp Sa\" (uA\nS.15 bis 20) aufzuheben. Der Tatrichter hat für die in\ndiesem Fall festgestellte gefährliche Körperverletzung \"aus\ndem § 223 a in Verbindung mit §§ 21, 48 und 49 StGB\" einen\nStrafrahmen \"von sechs Monaten bis drei Jahren neun Monaten\"\nentnommen (UA S.57). Bei Anwendung des § 49 Abs.1 StGB\nbeträgt indessen das Mindestmaß der unter den Voraussetzungen\ndes § 48 StGB zu verhängenden Strafe einen Monat und nicht\n\nsechs Monate (BGH Beschluß vom 29,.August 1978\n\n- 2 StR 460/78 -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978,\n986; Dreher/Tröndle, StGB, 39.Aufl., § 48 Rn.13).\nDer Tatrichter hat demnach nicht den richtigen\nStrafrahmen zugrunde gelegt.\n\nHerrmann Fleischmann Horstkotte\nRebitzki Niepel","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1980-05-06/5-str-231-80","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 48","ref_norm":"48","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 49","ref_norm":"49","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1980-05-06/5-str-231-80","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:19:14.705417+00:00"}}