{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1980-04-29_5_StR_171_80_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1980-04-29","aktenzeichen":"5 StR 171/80","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5_StR_ 171/80 73\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Gemeindedirektor\n\nWilhelm Sc n ip zu: em,\ngeboren am EN 1925 in Gros Lo,\n\nwegen Untreue u.a.\n\noa\n\n27\n\n-2 -\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\ndes Generalbundesanwalts am 29.April 1980 gemäß § 349\nAbs.4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Hildesheim vom\n10.September 1979 mit den Feststellungen\naufgehoben.\n\nDie Sache wird an das Landgericht Braunschweig\n\nzurückverwiesen, das auch über die Kosten der\nRevision zu entscheiden hat.\n\nGründe\n\nDer Generalbundesanwalt hat seinen Antrag, das Urteil\ngemäß § 349 Abs.4 StPO durch Beschluß aufzuheben, folgendermaßen begründet:\n\n\"Auf die Verfahrensrügen kommt es nicht an; die\nSachrüge greift durch.\n\nDabei kann ebenfalls dahinstehen, ob der Meinung\n\nder Sachverständigen Dr.Ha@MR und Ho, die\n\nAnnahme möglicher Schuldunfähigkeit bei den Taten\n\nsei mit dem im übrigen unauffälligen Erscheinungs-\n\nbild des Angeklagten im beruflichen und persönlichen\nBereich vereinbar, allein mit der Erwägung begegnet\nwerden kann, diese Gutachten seien \"unzureichend,\n\nweil sie das Persönlichkeitsbild des Angeklagten ...\nnicht vollständig erfassen' (UA S.52); welche Ansicht\nder Sachverständige Dr .KEB dem sich das Landgericht\n\n3- 77\n\nangeschlossen hat, dazu vertrat, läßt sich den\nUrteilsgründen nicht entnehnen.\n\nDiese Erwägungen machen aber deutlich, daß sich\n\ndas Landgericht bei seiner Beurteilung auch davon\nleiten ließ, daß der Angeklagte 'seinen Dienst\n\nals Gemeindedirektor ... ohne jede Beanstandung ...\noder Auffälligkeiten' versehen hat (UA S.52). Das\nsteht indessen mit den Feststellungen zu den Fällen\nIII 13 und 14 (UA S.24/25) nicht in Einklang; hier\nhat sich der Angeklagte am 23. und 26.Juni 1977,\nalso wenige Tage vor seinem Urlaubsamtritt am\n27.Juni 1977 (UA S.27) Geld verschafft, das er\n\nnach Erhalt sogleich verspielte. Das Landgericht\nstellt aber fest, daß der Angeklagte 'in den letzten\nTagen vor dem Urlaub den Dienst kaum noch versehen'\nhat; in dieser Zeit fuhr er 'bereits während der\nDienstzeiten zum Glückspiel' (UA S.27). Daß dieser\nWiderspruch die Beurteilung der Schuldfähigkeit\n\nzu diesen Fällen beeinflußt hat, läßt sich nicht\nausschließen. Wenn auch die Art der Taten und ihre\nDurchführung einen völligen Ausschluß der Schuldfähigkeit, insbesondere in den übrigen Fällen nicht\nnahelegen, lassen sich doch andere Feststellungen\nauch im übrigen nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen; danach geht es nicht an, die notwendige umfassende Beurteilung eines einheitlichen\nLebensvorgangs aus Rechtsgründen auf einzelne seiner\nTeile zu beschränken.\n\nDer Mangel führt daher zur Aufhebung des\nUrteils in vollem Umfang\".\n\nDer Senat tritt dem bei.\n\nHerrmann Fleischmann Schuster\nFuhrmann Rebitzki","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1980-04-29/5-str-171-80","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1980-04-29/5-str-171-80","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:19:14.371895+00:00"}}