{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1979-05-29_5_StR_212_79_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1979-05-29","aktenzeichen":"5 StR 212/79","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5_StR 212/79\n\nAA oo\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Farmer Horst D gie au: vEREMD,\ngeboren am EEE 1942 in Reg Kreis vn,\n\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen Mordes u.a.\n\n-2- A\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach\nAnhörung des Generalbundesanwalts am 29.Mai 1979\ngemäß § 349 Abs.4 StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird\ndas Urteil des Schwurgerichts in Oldenburg vom 23.November 1978 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen Mordes in zwei Fällen verurteilt worden ist,\n\n2. Die Sache wird in diesem Umfang an eine\nandere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg zurückverwiesen, die\ninsoweit auch über die Kosten der Revision zu entscheiden hat.\n\n3, Der Angeklagte hat die Kosten des Rechts-\n\nmittels zu tragen, soweit er die Revision\nzurückgenommen hat.\n\nGründe\n\nDer Generalbundesanwalt hat seinen Antrag, das Urteil\nnach § 349 Abs.4 StPO durch Beschluß aufzuheben, soweit der\nAngeklagte wegen Mordes in zwei Fällen verurteilt worden\nist, folgendermaßen begründet:\n\n\"Die Rüge einer Verletzung des § 261 StPO greift durch.\nNach den Urteilsgründen soll der Zeuge Du Pf bekundet\nhaben, es seien auch in dem zum Schlafzimmer 'führenden Flur'\nRenovierungsarbeiten nicht durchgeführt worden (UA S.22).\nDer Zeuge ist nur kommissarisch vernommen worden; die in\n\nder Hauptverhandlung verlesenen Niederschriften über seine\nVernehmungen haben -wie die Revision zutreffend vorträgt -\neinen solchen Inhalt nicht.\n\nDas begründet hier den behaupteten Verfahrensverstoß\n(BGH, Urt.vom 30.6.1976 - 3 StR 143/76 - bei Holtz in MDR\n1976,989). Es ist - in Einklang mit dem Wortlaut der Urteilsgründe - ausgeschlossen, daß die in Rede stehende\nBekundung sonstwie in zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist. Als mittelbarer Zeuge käme\nallein der Polizeibeamte R@B in Betracht; auch er ist\nindessen nur kommissarisch vernommen worden und seine Aussagen (Bd.I B1.72; Bd.II B1.96/98 d.A.) verhalten sich\nebenfalls nicht dazu.\n\nHiernach muß davon ausgegangen werden, daß die im\nUrteil wiedergegebene Erklärung des Zeugen Du Pf nicht\nGegenstand der Verhandlung war. Da sie den Beweiswert der\nAussage des Zeugen RD über die Spurensuche vom\nSeptember 1978 betrifft und auch sie dazu verwandt wurde,\n\ndie Einlassung des Angeklagten zu widerlegen, kann\nnicht ausgeschlossen werden, daß das Urteil, soweit\nes den Vorwurf des Mordes betrifft, darauf beruht\",\n\nDer Senat hat dem nichts hinzuzufügen.\n\nHerrmann Fleischmann Schuster\n\nFuhrmann Horstkotte","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1979-05-29/5-str-212-79","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 261","ref_norm":"261","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1979-05-29/5-str-212-79","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:19:00.613464+00:00"}}