{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1979-04-24_5_StR_143_79_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1979-04-24","aktenzeichen":"5 StR 143/79","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"on\n\n. 5 StR 143/79 | 52\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\n1. den Betonschneider Gerd K 3»\n\naus Lo,\ngeboren am EEE >35 in zB,\n\n2. den Kellner Lothar B HEHE»\n\naus Lg.\ngeboren an BED 1345 in cin\n\nwegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs eines Kindes u.a\n\ner 52\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach\nAnhörung, zu 1) und 3) auf Antrag des Generalbundesanwalts am 24.April 1979 - zu 2) bis 4) einstimmig -\nbeschlossen:\n\nDie Verfolgung des Angeklagten KB wird\nim Fall II 1 der Urteilsgründe gemäß\n\n§ 154 a Abs.2 StPO auf den Vorwurf der\nFörderung sexueller Handlungen Minderjähriger in Tateinheit mit Förderung\n\nder Prostitution beschränkt.\n\nAuf die Revision des Angeklagten xD wird\ndas Urteil des Landgerichts Hannover vom\n23.November 1978 nach § 349 Abs.4 StPO\n\nin sämtlichen Strafaussprüchen gegen diesen\nAngeklagten mit den zugehörigen Feststellungen\naufgehoben.\n\nDie weitergehende Revision des Angeklagten\nKB und die Revision des Angeklagten I]\nwerden nach § 349 Abs.2 StPO als offensichtlich\nunbegründet verworfen; der Angeklagte 3 3 ])\nträgt die Kosten seines Rechtsmittels.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache an\neine andere Strafkammer des Landgerichts\nzurückverwiesen, die auch über die Kosten\nder Revision des Angeklagten x» zu entscheiden hat.\n\n-3- 52\n\nGründe\n\nBei der Bemessung der Einzelstrafe wegen einer\nFörderung sexueller Handlungen Minderjähriger in Tateinheit mit Förderung der Prostitution (Fall II 1 der\nUrteilsgründe) hat das Landgericht zuungunsten des Angeklagten KB u.a. berücksichtigt, daß dieser Angeklagte\n\"die Prostitution von minderjährigen Mädchen förderte,\ndenen er kostenlos das S&par&e überließ und die er an\nErlös aus dem Verkauf einer Flasche Piccolo beteiligte\"\n\n(UA S.21). Die so beschriebenen Handlungen des Angeklagten\nbegründeten hier die Anwendung des § 180 a Abs.1 Nr. 2 StGB\n(UA S.20). Die genannte Strafzumessungserwägung verstößt\ndaher gegen das Doppelverwertungsverbot nach § 46 Abs.3 StGB.\nDie Einzelstrafe im Fall II 1 der Urteilsgründe hat deshalb\nkeinen Bestand. Mit ihr entfällt die gegen den Angeklagten\nx verhängte Gesamtstrafe. Wegen des inneren Zusammenhangs der Strafzumessungserwägungen hat der Senat auch\n\ndie gegen den Angeklagten xD verhängte Einzelstrafe im\n\nFall II 2 der Urteilsgründe aufgehoben.\n\n-L-\n\n32\n\nHinsichtlich der Schuldsprüche sowie hinsichtlich\ndes Strafausspruchs gegen den Angeklagten BB ergibt die sachlichrechtliche Nachprüfung des Urteils\nkeinenRechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten.\n\nHerrmann Fleischmann Schuster\n\nHorstkotte Ulsamer","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1979-04-24/5-str-143-79","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 180a","ref_norm":"180a","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154a","ref_norm":"154a","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1979-04-24/5-str-143-79","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:59.377692+00:00"}}