{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1978-01-17_5_StR_786_77_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1978-01-17","aktenzeichen":"5 StR 786/77","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR_786/77 092\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\n41. den Krankenpflegerhelfer Harry H |\naus DEE,\n\ndort geboren an WENN 1931,\n\n2, den Versicherungskaufmann Hans Sch «EEEEEED\naus\n\ngeboren am WW. 1941 in LG (WeCill)\n3, den Kaufmann Harry M EB aus\n\ngeboren am @.MB 1959 in Brip/ Ba (EEE) ;\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes u.a.\n\n- 2 -\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts am 17.Januar 1978 nach\n§ 349 Abs.2,4 StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revisionen der Angeklagten He und\nMED wird das Urteil des Landgerichts in Berlin vom.\n6.April 1977 hinsichtlich dieser beiden Angeklagten\n\na) aufgehoben, soweit sie wegen gemeinschaftlichen\nversuchten schweren Raubes verurteilt worden\nsind; in diesem Umfang werden die Angeklagten\nHe und MED freigesprochen;\n\nb) im Ausspruch der Cesamtstrafe mit den zugehörigen\nFeststellungen aufgehoben.\n\n2, Die weitergehenden Revisionen der Angeklagten\nHERE und MED sowie die Revision des\nAngeklagten Schi werden als offensichtlich\nunbegründet verworfen; der Angeklagte Schi\nträgt die Kosten seines Rechtsmittels.\n\n3. Zur Bildung der Gesamtstrafe hinsichtlich der\nAngeklagten FB und MED wird die Sache\nan eine andere Strafkammer des Landgerichts\nzurückverwiesen, die auch über die Kosten der\nRevisionen dieser Angeklagten zu entscheiden\nhat.\n\nGründe\n\nEntgegen der Ansicht des Tatrichters ergeben die Feststellungen (UA 5.20), daß nicht nur die Angeklagten Bra\nund PIE, sondern auch die Beschwerdeführer Hp und\nME am 9.August 1976 freiwillig vom Versuch des gemeinschaftlichen schweren Raubes zurückgetreten sind. Die Vollendung der Tat unterblieb, nachdem Bra@® gesagt hatte, er\nmache nicht mehr mit, und POIEED aufgrund eines gleichzeitig\ngefaßten Entschlusses den Wagen, in dem er mit Se aD 5)\nund MB saß, vom Tatort weggefahren hatte, \"ohne. daß einer\nder übrigen Insassen dagegen protestierte\" (UA S.20). Unter\n\n- 3 -\n\nden gegebenen Umständen kann das Schweigen der Beschwerdeführer HB und MED nur als Zustimmung zu der Handlungsweise der Angeklagten Bra@® und PB verstanden\nwerden. Diese Zustimmung bedeutete hier, daß die Beschwerdeführer HB und ME den Entschluß, von der Vollendung\nabzusehen, mitgetragen und mitverwirklicht haben. Demnach\nhaben alle vier Fahrzeuginsassen gemeinsam die Vollendung\ndes schweren Raubes verhindert (§ 24 Abs.2 Satz 1 StGB);\nihr Verhalten kann nicht unterschiedlich gewürdigt werden.\nDa die Vollendung nicht ohne Zutun von Hp und ME\nunterblieben ist, kommt es auf die Voraussetzungen des\n\n§ 24 Abs.2 Satz 2 StGB nicht an.\n\nMit Rücksicht auf den Wegfall der Einzelstrafen wegen\nversuchten schweren Raubes muß der Tatrichter bei den\nBeschwerdeführern HB und MED von neuem über die\nGesamtstrafe entscheiden.\n\nHerrmann Schmidt Fleischmann\nFuhrmann Horstkotte","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1978-01-17/5-str-786-77","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 24","ref_norm":"24","n":2}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1978-01-17/5-str-786-77","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:39.950101+00:00"}}