{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1977-11-08_5_StR_637_77_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1977-11-08","aktenzeichen":"5 StR 637/77","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5_StR_637/77\nÄRA 77\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\n. 1. den Gebrauchtwagenhändler Peter 7 gm\n\naus Sum, |\nseboren am ii 1951 in pn\n’\n\nKreis.\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\n2. die Näherin Erika H\n\nGB zeborene vor\naus Sum,\n\ngeboren am EEE >55 :r ru\nKreis Tg,\n\nwegen Diebstahls u.a,\n\nAT\n\n-2- dd\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts am 8.November 1977 einstimmig beschlossen:\n\nDie Revisionen der Angeklagten Peter Fun\n\nund Erika HB zesen das Urteil des Landgerichts\nin Hannover vom 15.Juni 1977 werden nach\n\n§ 349 Abs.2 StPO als offensichtlich unbegründet\nverworfen; jedoch werden die Schuldsprüche wie\nfolgt geändert:\n\n1. Bei beiden Angeklagten, daß sie wegen\nfortgesetzten Betruges in Tateinheit\nmit Urkundenfälschung nicht in 44,\nsondern in 43 Fällen verurteilt werden,\n\n2. bei dem Ängeklagten Peter HE auserden,\ndaß er nicht wegen Diebstahls in zwanzig\nbesonders schweren Fällen, sondern wegen\nDiebstahls in neunzehn besonders schweren\n\nFällen sowie wegen Amtsanmaßung in Tateinheit mit Betrug verurteilt wird.\n\nBei diesem Angeklagten ist in den angewendeten\nStrafvorschriften hinzuzusetzen: § 132 StGB.\n\nDen Beschwerdeführern werden die Kosten\nihres jeweiligen Rechtsmittels auferlegt.\n\nGründe\n\nDie Revisionen beider Angeklagten sind im Ergebnis\noffensichtlich unbegründet. Der Schuldspruch mußte jedoch\nim Sinne der Beschlußformel geändert werden.\n\n-3-\n\n1. Das Landgericht hat beide Angeklagten auch im\nFall 168 der Anklage vom 9.Februar 1977 wegen gemeinschaftlichen fortgesetzten Betruges in Tateinheit mit\nUrkundenfälschung verurteilt (UA S.42), obwohl es zu\ndiesem Fall keine Feststellungen getroffen hat\n(UA S.33),\n\n2. Im Fall 1 der Anklage vom 9.Februar 1977 tragen\ndie Feststellungen die Verurteilung des Angeklagten\nPeter > wegen Diebstahls in einem besonders schweren\nFall (UA S,.41) nicht. Danach hat der Angeklagte am\n28.November 1974 die Instruktorin Ulrike V®\" mit der\nAngabe, er müsse als Kriminalbeamter ihre Euroschecks\nüberprüfen, dazu (veranlaßt), ihm 25 Scheckformulare\nder Stadtsparkasse ICE uns die dazugehörige Scheckkarte auszuhändigen \" (UA S.18). Der Angeklagte hat\nder Geschädigten folglich die Euroschecks nicht weggenommen,\n\nsondern diese durch eine Täuschung dazu veranlaßt, sie ihn\nauszuhändigen. Das ist kein Diebstahl, sondern ein in Tateinheit mit Amtsanmaßung begangener Betrug (vgl. BGHGA 1964,\n151).\n\nDie Ungenauigkeiten bei der Bezeichnung der Einzeiltaten des Angeklagten Peter HB auf UA Ss. 41 und 42\nstellen lediglich ein Schreibversehen dar, das den Ängeklagten nicht beschwert. Denn aus dem Zusammenhang der\nUrteilsgründe läßt sich entnehmen, wegen welcher Straftaten das Landgericht den Angeklagten verurteilt hat.\n\nSchmidt Herrmann Schuster\n\nFuhrmann Horstkotte","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1977-11-08/5-str-637-77","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 132","ref_norm":"132","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1977-11-08/5-str-637-77","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:38.022982+00:00"}}