{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1977-05-03_5_StR_197_77_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1977-05-03","aktenzeichen":"5 StR 197/77","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 197/77 53\nJı5ı 77\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\ngegen\n\nden Betonbauer Hans-Peter WB aus KB,\n\ndort geboren am Em 1935,\n\nzur Zeit in anderer Sache in Strafhaft,\n\n- Sachbezeichnung: BEE u.a. -\n\nwegen Diebstahls u.a.\n\nv2»;\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung,\nzu 2 auf Antrag des Generalbundesanwalts am 3.Mai 1977\neinstimmig beschlossen:\n\n4. Auf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts in Kiel vom\n23.November 1976 nach § 349 Abs.4 StPO\nin sämtlichen Strafaussprüchen mit den\nzugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\n2. Im übrigen wird die Revision nach § 349 Abs.2 StPO\nals offensichtlich unbegründet verworfen.\n\n3, Im Umfang der Aufhebung wird die Sache an\neine andere Strafkammer des Landgerichts\nzurückverwiesen, die auch über die Kosten\ndes Rechtsmittels zu entscheiden hat.\n\nGründe\n\nDie Angriffe auf den Schuldspruch sind offensichtlich\nunbegründet. Jedoch ergeben die bisherigen Feststellungen\nnicht, daß der Angeklagte unter den Voraussetzungen des\nstrafschärfenden Rückfalls (§ 48 StGB) gehandelt hat. Das\nLandgericht hat zwar in rechtlich unbedenklicher Weise\ndas Urteil des Landgerichts in Kiel vom 8.März 1974 als\nrückfallbegründend zugrunde gelegt. Für die vom Gesetz\ngeforderte weitere Vorverurteilung genügt indessen\nnicht der allgemeine Hinweis auf die \"Vielzahl der zum\nTeil auch einschlägigen Vorstrafen\" (UA S.23). Als\nfrühere Straftaten, die in einem kriminologischen\nZusammenhang mit den jetzt abgeurteilten Taten stehen,\nkommen die am 1.November 1965 vom Landgericht in Kiel\nabgeurteilten Diebstahlstaten in Betracht. Ob der\nzeitliche Abstand zwischen ihnen und dem Beginn der\n\n- 3 -\n\nam 8.März 1974 abgeurteilten Taten die in § 48 Abs.4 StGB\nbezeichnete Frist überschreitet, ist den Urteilsgründen\nnicht eindeutig zu entnehmen. Es fehlt die Angabe, wann\ndie am 1.November 1965 abgeurteilten Diebstahlstaten\nbegangen worden sind-und wie lange sich der Angeklagte\nzwischen diesem Zeitpunkt und den am 8.März 1974 abgeurteilten Vermögensstraftaten in Straf- und Untersuchungshaft befunden hat.\n\nSarstedt Schmidt Herrmann\nSchuster Horstkotte","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1977-05-03/5-str-197-77","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 48","ref_norm":"48","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1977-05-03/5-str-197-77","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:33.511384+00:00"}}