{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1976-09-28_5_StR_525_76_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1976-09-28","aktenzeichen":"5 StR 525/76","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR_525/76 #4\n\n—\n\nLEI. 2L\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\ngegen\n\nden Maschinisten Günter R gm»\naus AN,\ngeboren am EHEEB 1950 in Ce,\n\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen gefährlicher Körperverletzung u.a.\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach\nAnhörung, zu 2. auf Antrag des Generalbundesanwalts\nam 28.September 1976 einstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts in Hannover\n- Schwurgericht - vom 5.März 1976 nach\n§ 349 Abs.4 StPO\n\na) im Schuldspruch dahin geändert, daß der\nAngeklagte des sexuellen Mißbrauchs von\nKindern in zwei Fällen, davon in einem Fall\nin Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, schuldig ist (§ 176 Abs.1,3 Nr.2,\n88 223a, 52, 53 StGB),\n\nb) in sämtlichen Strafaussprüchen mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\n2. Im übrigen wird die Revision nach § 349 Abs.2 StPO\nals offensichtlich unbegründet verworfen.\n\n3, Im Umfang der Aufhebung wird die Sache an eine\nandere Strafkammer des Landgerichts in Hannover\nzurückverwiesen, die auch über die Kosten des\nRechtsmittels zu entscheiden hat.\n\nGründe\n\nDie Verfahrensrügen sind offensichtlich unbegründet.\nDie Sachrüge führt, entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts, nur zu einer Änderung des Schuldspruchs\nim Fall der Geschwister > und demzufolge zur\nAufhebung sämtlicher Strafaussprüche; im übrigen ist\nauch sie offensichtlich unbegründet.\n\nDie Tat zum Nachteil der Geschwister Steffen und\nWiebke LEE ist entgegen der Ansicht des Landgerichts eine einzige Handlung. Der Angeklagte hat\ndie beiden Geschwister durch dieselbe Willensbetätigung mißbraucht, indem er Wiebke dazu bestimmte,\nsexuelle Handlungen an ihrem Bruder Steffen vorzunehmen,\nund zugleich Steffen dazu veranlaßte, diese Handlungen\nzu dulden (§ 176 Abs.2 StGB). Diese Willensbetätigung\nsteht ihrerseits in natürlicher Handlungseinheit\nmit den sonstigen, zum Teil auch den Tatbestand\ndes § 223a StGB erfüllenden Mißbrauchshandlungen an\nden beiden Geschwistern. Daher wurde durch \"dieselbe\nHandlung\" im Sinne des § 52 StGB dasselbe Strafgesetz\n(§ 176, zum Teil auch § 223a StGB) mehrmals verletzt\n(gleichartige Tateinheit; vgl. BGHSt 1,20 ff).\n\nDie Änderung des Schuldspruchs führt zur\nAufhebung sämtlicher Strafaussprüche. Dies gilt\nauch für die Einzelstrafe wegen sexuellen Mißbrauchs\n\ndes Kindes Elke S@B; es 1äßt sich nicht ausschließen, daß die übrigen Einzelstrafen Einfluß\nauf ihre Bemessung hatten.\n\nSarstedt Schmidt Fleischmann\nSchuster Horstkotte","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1976-09-28/5-str-525-76","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1976-09-28/5-str-525-76","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:26.141064+00:00"}}