{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1976-05-11_5_StR_95_76_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1976-05-11","aktenzeichen":"5 StR 95/76","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR_95/76\nAdı5: Tb\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Arbeiter Gerd 1 dm\n\naus B\n\n’\ndort geboren am ib 1954,\n\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen fahrlässiger Tötung u.a.\n\n45\n\n- 2.\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 11.Mai 1976, an der teilgenommen haben:\n\nVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof\nProf.Dr.Sarstedt,\n\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nSchmidt\nFleischmann\nDr.Fuhrmann\nHorstkotte\nals beisitzende Richter,\n\nBundesanwalt >\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nRechtsanwalt EEE :.: sei\n\nals Verteidger,\n\nJustizangestellte >\n\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nFür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision der Staatsanwaltschaft\nwird das Urteil des Landgerichts in Berlin\nvom 13.0Oktober 1975,\n\na) soweit es den Angeklagten wegen fahrlässiger\nTötung verurteilt hat,\n\nb) im Gesamtstrafausspruch\n\nmit den Feststellungen aufgehoben.\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache an eine\nandere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen, die auch über die Kosten der Revision\nzu entscheiden hat.\n\n- Von Rechts wegen -\n\n- 3.\n\nGründe\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger\nTötung, wegen versuchten und vollendeten Diebstahls in einem\nbesonders schweren Fall und wegen exhibitionistischer Handlung zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Revision\nder Staatsanwaltschaft, die von dem Generalbundesanwalt\nvertreten wird, rügt die Verletzung sachlichen Rechts; sie\nhat teilweise Erfolg.\n\nMit Recht beanstandet die Staatsanwaltschaft, daß das\nLandgericht das von ihm festgestellte Tatgeschehen nur unter\ndem Gesichtspunkt der fahrlässigen Tötung gewürdigt und das\nVerhalten des Angeklagten nach dem Sturz des Mädchens aus\ndem S-Bahn-Wagen nicht beachtet hat. Auch das gehörte zur\nangeklagten Tat (§ 264 StPO). Sie muß das Gericht unter\nallen rechtlichen ‚Gesichtspunkten aburteilen.\n\nDieser Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, soweit es den Angeklagten der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen hat, sowie zur Aufhebung\ndes Gesamtstrafausspruchs. Die Feststellungen zur fahrlässigen Tötung lassen sich von den Feststellungen zu dem\nnachfolgenden Verhalten des Angeklagten nicht trennen.\n\nDa die Staatsanwaltschaft mit ihrem Rechtsmittel\nden gesamten Schuld- und Strafausspruch angefochten hat,\nhatte der Senat auch die Verurteilung des Angeklagten wegen\nversuchten und vollendeten Diebstahls in einem besonders\nschweren Fall und wegen exhibitionistischer Handlung zu\nüberprüfen. Das Urteil 1äßt insoweit keinen Rechtsfehler\n\n45\n\n-u-\n\nzum Vorteil oder zum Nachteil des Angeklagten erkennen\n(§ 301 StPO). Die weitergehende Revision der Staatsanwaltschaft war daher zu verwerfen.\n\nSarstedt Schmidt Fleischmann\nFuhrmann Horstkotte","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1976-05-11/5-str-95-76","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 264","ref_norm":"264","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 301","ref_norm":"301","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1976-05-11/5-str-95-76","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:22.918252+00:00"}}