{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1976-03-09_5_StR_728_75_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1976-03-09","aktenzeichen":"5 StR 728/75","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Phi\n5 StR_728/75\n\n9:3.76\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\nin der Strafsache\ngegen\n\nden Matrosen Wolfgang R GEB zus Hei,\ndort geboren an EB :940,\n\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen fahrlässiger Tötung\n\n-2-\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 9.März 1976, an der teilgenommen haben:\n\nVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof\nProf.Dr.Sarstedt,\n\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nHerrmann\nFleischmann\nSchuster\nDr.Fuhrmann\nals beisitzende Richter,\n\nStaatsanwalt >\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nRechtsanwalt @B aus >\n\nals Verteidiger, ‘\n\nAmtsinspektor von >\nals Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nDie Revisionen der Staatsanwaltschaft und\ndes Angeklagten gegen das Urteil des\nSchwurgerichts bei dem Landgericht Hannover\nvom 27.Juni 1975 werden verworfen.\n\nDie Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft\nund die dadurch entstandenen Mehrauslagen\n\ndes Angeklagten fallen der Iandeskasse zur\nLast,\n\nDer Angeklagte hat die Kosten seines\nRechtsmittels zu tragen.\n\n- Von Rechts wegen -\n\n- 3.\n\nGründe\n\nDie Revisionen der Staatsanwaltschaft und des\nAngeklagten, die beide die allgemeine Sachrüge\nerheben, bleiben ohne Erfolg.\n\nDas Urteil läßt keinen Rechtsfehler zum Vorteil\noder auch zum Nachteil des Angeklagten erkennen\n\n(§ 301 StPO).\n\nDas Schwurgericht hat den Angeklagten zu Recht\nwegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil er für das\nIngangsetzen der Ursachenkette, die zum Tod des\nHeinrich MB fünrte, verantwortlich ist. Die\nBeanstandung der Staatsanwaltschaft, das Schwurgericht\nhabe sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob\nder Angeklagte noch schuldfähig war, als er begann,\nden früheren Schiffsführer MB zu würgen, greift\nnicht durch. Der Urteilszusammenhang macht deutlich,\ndaß das Schwurgericht die Schuldfähigkeit des\nAngeklagten für das gesamte Tatgeschehen nicht feststellen konnte (UA S.10,35). Der stark angetrunkene\nAngeklagte war \"ganz weg\", fühlte sich \"rasenä gut\",\n\"wie im Traumland\", als er begann, MB nit beiden\nHänden so zu würgen, daß dieser bewußtlos wurde und\nwährend des \"weiteren, mindestens 3 Minuten dauernden\nWürgens\" verstarb (UA S.9/10, 34). Die Wendungen\n\"weiteres Würgen\" und \"weiteres\" Zudrücken des Halses\nbringen mithin nur zum Ausdruck, daß die Gesamtdauer des Würgevorganges mindestens 3 Minuten\ngedauert hat.\n\nDie Revision des Angeklagten ist ebenfalls\nunbegründet.\n\n4\n\n-4-\n\nDer Generalbundesanwalt hat beantragt, die\nRevision des Angeklagten zu verwerfen und auf die\nder Staatsanwaltschaft das Urteil aufzuheben.\n\nSarstedt Herrmann Fleischmann\nSchuster Fuhrmann","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1976-03-09/5-str-728-75","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 301","ref_norm":"301","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1976-03-09/5-str-728-75","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:18.760188+00:00"}}