{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1975-10-21_5_StR_278_75_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1975-10-21","aktenzeichen":"5 StR 278/75","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"07\n\n5 StR 278/75\n21.70.75\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\n1. den Angestellten Günter RER zus VeHREEEED,\ndort geboren am EEE : 951,\n\n>, den Schiffbauer Heinz-Peter Wi EEE zu: TB,\ngeboren am EEE 1950 in OR / Leer,\n\nwegen fahrlässiger Tötung\n\n7\n\n- 2.\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 21.Oktober 1975, an der teilgenommen haben:\n\nVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof\nProf.Dr.Sarstedt,\n\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nHerrmann\nFleischmann\nSchuster\nDr.Fuhrmann\nalS beisitzende Richter,\n\nBundesanwalt (EEE\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\nRechtsanwalt MEN zu: \"un\nals Verteidiger des Angeklagten Wii,\n\nJustizangestellte (EEE\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt;\n\nDie Revisionen der Angeklagten RM und\nWi@EEEEB gegen das Urteil des Landgerichts\nin Flensburg vom 30.Mai 1974 werden\nverworfen.\n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten\nseines Rechtsmittels zu tragen.\n\n- Von Rechts wegen -\n\nGründe\n\nDas Landgericht hat beide Angeklagten wegen fahrlässiger\nTötung zu jeweils sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt\nund diese zur Bewährung ausgesetzt. Mit den Revisionen rügen\ndie Angeklagten die Verletzung sachlichen Rechts. Die\nRechtsmittel haben keinen Erfolg.\n\n1. Wie der Generalbundesanwalt in seinem Antrag vom\n2.September 1975 zutreffend ausgeführt hat, läßt das angefochtene Urteil weder im Schuld- noch im Strafausspruch eine\nVerletzung des zur Zeit der Entscheidung geltenden Rechts\nerkennen.\n\n2. Auch die Änderung der Strafdrohung des § 222 StGB\ndurch Art.12 Abs.1 EGStGB zwingt hier entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht zur Aufhebung der\nStrafaussprüche, Die Strafdrohung beträgt nunmehr Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, eine Gesetzesänderung, die auch das Revisionsgericht zu beachten hat\n(§ 2 Abs.3 StGB). Im vorliegenden Fall’'kann der Senat\nJedoch ausschließen, daß das Landgericht zu anderen Strafaussprüchen gelangt wäre, wenn es bereits bei seiner\nEntscheidung von diesem Strafrahmen hätte ausgehen können.\nDas Landgericht ist bei beiden Angeklagten zu dem Ergebnis\ngelangt, daß es sich bei den von ihnen begangenen Straftaten um Fälle schwerer Fahrlässigkeit gehandelt habe, die\nnach Abwägung der für und gegen die Angeklagten sprechenden\nUmstände die Verhängung einer Freiheitsstrafe erforderlich\nmachen (UA S.13/14). Die Bemessung der Freiheitsstrafe auf\nsechs Monate zeigt, daß es von den Möglichkeiten einer\nUmwandlung der Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe nach\n\n-Uu-\n\n-u-\n\n8 14 Abs.1 (§ 47 Abs.1) StGB keinen Gebrauch machen wollte.\nDaß es diese Möglichkeit gesehen hat, führt es ausdrücklich\n\nan (UA S.13/14).\n\nSarstedt Herrmann Fleischmann\n\nSchuster Fuhrmann","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1975-10-21/5-str-278-75","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 2","ref_norm":"2","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 222","ref_norm":"222","n":1},{"jurabk":"StGBEG","ref":"Art 12","ref_norm":"12","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1975-10-21/5-str-278-75","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:18:15.227636+00:00"}}