{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1974-03-19_5_StR_46_74_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1974-03-19","aktenzeichen":"5 StR 46/74","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR_46/74\n\nBUNDESGERICHTSHOF\niM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\nin der Strafsache\n\ngegen\nRn ni TA hier nur gegen\n\nden Versicherungskaufmann, jetzt Soldat,\n\nBert R u =u: a,\ngeboren am ED 952 ir 7 iin\n\nwegen räuberischer Erpressung u.a.\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\n\nSitzung vom 19.März 1974, an der teilgenommen haben:\n\nVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof\n\nProf.Dr.Sarstedt,\n\ndie Richter am Bundesgerichtshof\n\nSchmidt\n\nSiemer\n\nHerrmann\n\nSchuster\nals beisitzende Richter,\n\nOberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof un\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nRechtsanwalt von ED ::: EEE\nals Verteidiger des Angeklagten Re,\n\nJustizangestellte\n\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nDie Revision der Staatsanwaltschaft gegen\n\ndas Urteil des Landgerichts in Hannover vom\n24 .September 1973 wird verworfen, soweit sie\nsich gegen den Angeklagten RW richtet.\n\nDie Kosten der Revision und die dem Angeklagten durch sie entstandenen notwenäigen\n\nAuslagen trägt die Landeskasse.\n\n- Von Rechts wegen -\n\nDie Strafkammer hat den 20Ojährigen Angeklagten\nwegen räuberischer Erpressung und wegen Diebstahls\nin zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von\nzwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung der\nStrafe nach § 23 Abs.2 StGB zur Bewährung ausgesetzt.\nDie Revision der Staatsanwaltschaft, die Verletzung\ndes sachlichen Strafrechts rügt, ficht nur diesen Teil\ndes Urteils an. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.\n\nAllerdings ist der Beschwerdeführerin einzuräumen, daß einzelne Wendungen, mit denen das Landgericht die Tat und die Situation des Angeklagten Bu\nzusammenfassend würdigt, übertrieben erscheinen. Das\nUrteil hätte indessen auch ohne die von der Staatsanwaltschaft beanstandeten Einzelausführungen Bestand\ngehabt,\n\nDie Strafkammer hat nicht verkannt, daß eine\nStrafaussetzung nach § 23 Abs.2 StGB auf seltene\nAusnahmefälle beschränkt zu bleiben hat, namentlich\nauf solche, in denen der Täter aus einer ganz besonderen\nKonfliktlage heraus gehandelt hat. Ob besondere\nUmstände in der Tat und in der Persönlichkeit des\nTäters vorliegen, ist weitgehend vom Tatrichter zu\nentscheiden. Der Bundesgerichtshof hat wiederholt\nhervorgehoben, daß diese Entscheidung nach pflicht-:\ngemäßem tatrichterlichem Ermessen zu treffen ist\n(BGHSt 24,3 ff; 360,363). Daß die Strafkammer ihr\n\nErmessen im Ergebnis rechtsfehlerhaft angewendet habe,\n1äßt sich den Urteilsausführungen in ihrer Gesamtheit\nnicht entnehmen.\n\nDer Generalbundesanwalt hat die Revision der\nörtlichen Staatsanwaltschaft vertreten.\n\nSarstedt Schmidt Siemer\n\nHerrmann Schuster","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1974-03-19/5-str-46-74-2","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 23","ref_norm":"23","n":2}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1974-03-19/5-str-46-74-2","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:55.445171+00:00"}}