{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1971-01-22_5_StR_291_71_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1971-01-22","aktenzeichen":"5 StR 291/71","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":", gtR 91T:\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Kraftfahrer Klaus-Dieter K“ EB zus SB.\ndort geboren an EB 3:5,\n\nwegen räuberischer Erpressung\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung von 6.5uli 1971, an der teilgenommen haben:\n\n\"Senetspräsident Prof.Dr.Sarstedt\n\nals Vorsitzender,\n\n. Bundesrichter Schmidt .\nBundesrichter Schnitt\n„Bundesrichter Fleischmann\nBundesrichter Schuster\n\n„als. beisitzende Richter,\n\nBundesanwalt Dr.\nin der Verhandlung,\n\nBundesanwalt ; Dr. N\nZe nn : bei der Verkündung Br\n\nBE als ‚Vertreter der. Bundesanwaltschaft, -\nJustizanges tellte GEEEEEB 2:\n\n‚als: UÜrkundsbeamtin der Geschäftsstelle, :. ©\n\nfür. Recht. erkannt:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil\n' des Landgerichts in Berlin vom 22.Januar 1971\nwird verworfen.\nDer Beschwerdeführer trägt die Kosten des\nRechtsmittels,\n\n-— Von Rechts wegen -\n\n”\n\nGründe\n\nDie-Revision'des Angeklagten, die Verletzung des\nVerfahrensrechts und des sachlichen Strafrechts rüst, hat\nkeinen Erfolg.\n\nDie Verfahrensrügen sind offensichtlich unbegründet.\n\nDie Anwendung des sachlichen Strafrechts ist rechtsfehlerfrei. Dies gilt auch für die Erwägungen, auf denen\ndie Feststellung beruht, daß. der Angeklagte der: Täter ist.\nDie Strafkammer hat den Beweiswert des Wiedererkennens\ndes Angeklagten durch den Zeugen GE (Opfer der Tat)\nnicht verkannt. Der. voriiegende Fall unterscheidet sich\nwesentlich von demjenigen, den der Bundesgerichtshof in\nBGHSt 16,204 entschieden hat. Die Strafkammer hat ihre\nÜberzeugung von der Täterschaft des Angeklagten nicht\nnur daraus geschöpft, daß der Zeuge GW dien Angeklagten\nin der Hauptverhandlung als diejenige Person. wiedererkannt\nhat, die ihn überfallen hat, sondern außerdem aus dem\nUmstand, daß CB den Angeklagten bereits am Tattage bei\nder Polizei unter ihm vorgelegten Lichtbildern als Täter\nidentifiziert hat. Dabei hat sie laut Urteilsgründen auch\ndie Umstände, unter denen die Identifizierung stattgefunden\nhat, eingehend geprüft. Das Urteil stellt hierzu fest,\ndaß CE ichtpilder verschiedener Personen aus dem\nVerbrecheralbum vorgelegt worden sind, darunter mehrere\nLichtbilder des Angeklagten, die teils jüngeren, teils\nälteren Datums waren, daß CB ien Angeklagten als\nTäter auf dessen neuestem Bild identifizierte und daß\ner den Angeklagten nicht nur auf Grund eines auffälligen\nLeberfleckes auf der linken Oberlippe, sondern auf Grund\nseiner gesamten Physiognomie wiedererkannte. Diese\nBeweisführung ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.\n\nNN\n\nDie Entscheidung entspricht dem Antrage des\nGeneralbundesanwalts.\n\nSarstedt Schmidt Schmitt\nFleischmann Schuster","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1971-01-22/5-str-291-71","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1971-01-22/5-str-291-71","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:25.218376+00:00"}}