{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1970-07-14_5_StR_381_70_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1970-07-14","aktenzeichen":"5 StR 381/70","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 381/70\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Maurer Waldemar PD ED aus ru,\ngeboren am ED '959 ir Te.\n\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls i.R. u.a.\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 14.Juli 1970, an der teilgenommen haben:\n\nSenatspräsident Prof.Dr.Sarstedt\nals Vorsitzender,\n\nBundesrichter Siemer\n\nBundesrichter Schmitt\n\nBundesrichter Dr.Börker\n\nBundesrichter Herrmann\nals beisitzende Richter,\n\nOberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof\nals Vertreterin der Bundesanwaltschaft,\n\nRechtsanwalt Dr EB zus iD\n\nals Verteidiger,\n\n_ Justizangestellte Em\n\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision der Staatsanwaltschaft wird\ndas Urteil des Landgerichts in Hildesheim\n\n. vom 12.März 1970, soweit es den Angeklagten\nWaldemar DB Hetrifft, mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nIn diesem Umfang wird die Sache an eine\nandere Strafkammer des Landgerichts in\nHildesheim zurückverwiesen, die auch über\ndie Kosten des Rechtsmittels zu befinden\nhat.\n\n- Von Rechts wegen -\n\nzründe\n\nu Die Strafkammer hat den Angeklagten Waldemar PD\n2: wegen eines gemeinschaftlichen schweren und eines eirfachen Rückfalldiebstahls verurteilt.\n\nY Das Urteil muß, soweit es diesen Angeklagten betrifft,\ni auf die Revision der Staatsanwaltschaft - nach § 301 StPO\n\na\n\neuch zu Gunsten des Angeklagten - aus folgenden Gründen\naufgehoben werden:\n\n= 1. Die Revision rügt zu Recht, daß die Strafkammer\ndie Anklageschriften vom ?i.Iktober 1969 und 16.Fetruar\n‘970 sowie die Eröffnungskeschlüsse vom 2i.Januar und\n2.März 1970 nicht zusgeschöpft hat. Sie legen dem Angexlagten zur Last, sich in Jateinheit mit jedem der\nbeiden Dievstähle eines Vergehens gegen § 21 StVG ds-1: durch schuldig gemacht zu haben, daß er Gie gestchlenen\n3 fahrzeuge führte, chne eine Fahreriaubnis zu besitzen.\nDas Urteil 1äßt richt erkennen, daß äile Strafkamker sich\n- mit diesem Vorwurf kefaßt hat. Das bedeutet richt nur,\nwie die Revision meint, einen Verfahrensverstoß\n\n3 (§ 264 StPV), sondern auch einen sachlichrechtlichen\nMangel. | on\n\n= 2. § 17 StGB n.P. setzt u.a. die F\n\neststellung des\nj 4eitpunktes der Rechtskraft der Vorverurteilungen und\n\n-4-\n\ndes Zeitpunktes der nach ihnen verübten Taten voraus,\nDas Urteil stellt diese nicht fest.\n\n3. Bei einer Verurteilung wegen mehrerer selbständiger Straftaten müssen in den Urteilsgründen auch\ndie für jede von ihnen verhängten Einzelstrafen mitgeteilt werden. Das ist hier nicht geschehen.\n\nSarstedt Siemer Schmitt\n\nBörker Bundesrichter Herrmann\nkann nicht unterschreiben,\nweil er beurlaubt ist.\n\nSarstedt","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1970-07-14/5-str-381-70","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 17","ref_norm":"17","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 301","ref_norm":"301","n":1},{"jurabk":"StVG","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1970-07-14/5-str-381-70","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:18.351714+00:00"}}