{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1970-05-26_5_StR_147_70_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1970-05-26","aktenzeichen":"5 StR 147/70","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"1.\n\n5 StR 147/70\n\n. den Kellner Arnim\n\n BUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Versiche\n\nskaufmann a ee aus DEE,\ngeboren ar ED 1942 in Ostpreußen),\n\nzur Zeit in Untersuehungshaft,\n\neh ‚ ohne festen Wohnsitz,\ngeboren am gun 19 in Be\n\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls i.R. u.a.\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\n.‚bezw. Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 349 Abs.4 und\nAbs.2 StPO in der Sitzung vom 26.Mai 1970 einstimmig\nbeschlossen:\n\nI. Das Urteil des Landgerichts in Berlin vom\n6.November 1969 wird\n\n1. auf die Revision des Angeklagten I ]\n\na) im Schuldspruch dahin geändert, daß\ndieser Angeklagte des gemeinschaftlichen\nDiebstahls in zwei schweren Fällen, des\ngemeinschaftlichen Diebstahls, der Hehlerei\nin zwei Fällen und der Vortäuschung einer\nStraftat schuldig ist,\n\nb) in allen Strafaussprüchen einsehließlich\nder Anordnung über die Zulässigkeit der\nPolizeiaufsicht samt den Feststellungen\naufgehoben;\n\n2, auf die Revision des Angeklagten KB, soweit\ndieser verurteilt worden ist\n\na) im Schuldspruch dahin geändert, daß dieser\nAngeklagte des gemeinschaftlichen Diebstahls in zwei schweren Fällen und der\nHehlerei schuldig ist,\n\nb) in allen Strafaussprüchen samt den Feststellungen aufgehoben.\n\nII. Die weitergehenden Revisionen der Angeklagten\nwerden verworfen.\n\nIII. Im Umfange der Aufhebung wird die Sache an eine\nandere Strafkammer des Landgerichts in Berlin zurückverwiesen, die auch über die Kosten der Rechtsmittel zu entscheiden hat.\n\nu 3 u\n\nGründe\n\nWie der Generalbundesanwalt des Näheren in seinem Antrage\nvom 30.April 1970 ausgeführt hat, sind die von den Beschwerdeführern erhobenen Verfahrensbeschwerden offensichtlich unbegründet. Auch die auf die Sachrügen vorgenommene Prüfung des\nUrteils hat unter Zugrundelegung des zur Tatzeit und bei der\nUrteilsfällung geltenden sachlichen Strafrechts keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Gemäß §§ 354a StPO,\n2 Abs.2 StGB waren jedoch die Änderungen durch das 1.StrRG zu\nbeachten, soweit sie für die Beschwerdeführer günstiger sind.\nSie führen - auch insoweit folgt der Senat dem Antrage des\nGeneralbundesanwalts - zur teilweisen Änderung des Schuldspruches und zur Aufhebung der Strafaussprüche.\n\nzur Anordnung einer Maßnahme gem. § 116 StPO, wie sie der\nVerteidiger des Angeklagten KB peantragt hat, ist der\nBundesgerichtshof als Revisionsgericht nicht zuständig\n(§ 126 Abs.3 StPO). |\n\nSarstedt Schmidt Siemer\nBörker Herrmann","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1970-05-26/5-str-147-70","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 116","ref_norm":"116","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354a","ref_norm":"354a","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 126","ref_norm":"126","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1970-05-26/5-str-147-70","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:16.467087+00:00"}}