{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1970-01-20_5_StR_634_69_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1970-01-20","aktenzeichen":"5 StR 634/69","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 634/69\n\nu BUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Maurer Walter S EEE aus Hm\ngeboren am EEE 1951 in Weis AED,\n\nwegen\n\ngefährlicher Körperverletzung und Beleidigung\n\n- 2 =\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 20. Januar 1970, an der teilgenommen haben;\n\n| Senatspräsident Prof. Dr.Sarstedt\nals Vorsitzender,\nBundesrichter Schmidt\n_ Bundesrichter Dr.Börker\nBundesrichter ' Herrmann\n“Bundesrichter Fleischmann\n\"als beisitzende Richter,\n\nBundesanwalt Dr ii 05\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n“ Justizangestellter mn\n\nals Urkundsbeanter der Geschäftsstelle,\nfür Recht erkannt:\nDie Revisien des Angeklagteri gegen das Urteil\n. des Schwurgerichts in Hamburg vom 2. ‚Juli 1969\n\nwird verworfen, :\n\nDer Beschwerdeführer. trägt die Kesten seines\nRechtsmittels,\n\n-. Ven Rechts wegen -\n\nMarion I, die ihm unbekannt war, Er wollte mit ihr\neine Verabredung treffen und hoffte, dann zum Geschlechtsverkehr mit ihr zu kommen. Sie sagte ihm zweimal, ‘er solle\nSie in Ruhe lassen, und beschleunigte ihre Schritte. 'Yor\nder Tür eines Hauses, in dem sie ‘sich vor ihm in Sicherheit\nbringen wollte, stieß er sie mit beiden Händen zu Boden.\n\nSie schrie laut. Um sie daran zu hindern, würgte er sie\n\ngehend das Bewußtsein. Als Licht eingeschaltet wurde, entfernte er Sich. - \"3... a\n\nKurze Zeit später fragte er die ihm ebenfalls unbekannte Christe Sch, ob sie mit ihm ausgehen wolle.\nSie lehnte ab. Trotzdem Packte er sie plötzlich an den\nSchultern und zog sie an sich, um sie zu küssen. Sie spürte\nseinen Bart an ihren Lippen und schrie. Darauf sagte er:\n\"Du Aas\" und ließ von ihr ab.\n\nMarion Tg Hatte einen:-schweren Schock, Würgemale,\nblutunterlaufene Augen und Schluckbeschwerden davongetragen.\nErst nach über drei Wochen überwand sie die Tatfolgen. Das\nSchwurgericht hat gegen den Angeklagten, den es infolge\ndes Alkoholeinflusses als vermindert zurechnungsfähig angesehen hat, wegen gefährlicher Körperverletzung ein Jahr\nund sechs Monate Gefängnis und im Falle Christa Sc En\nwegen Beleidigung drei Monate Gefängnis verhängt. Es hat\nden Angeklagten zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und\nacht Monaten Gefängnis verurteilt.\n\nDie allgemeine Sachrüge gegen den Schuldspruch ist\noffensichtlich unbegründet. Soweit die Angriffe der Revision gegen die Strafaussprüche nicht überhaupt die rechtlich einwandfreien Zumessungserwägungen des Tatrichters\nunzulässigerweise durch andere ersetzen wollen, sind sie\noffensichtlich unbegründet. Der Senat braucht die Einzel-\n\n- 4 -\n\nÜbergangsfassung aufzuheben, die § 27b StGB inzwischen\ndurch das 1.StrRa@ Art,106 Nr.1 erhalten hat. Das Schwur-\n\nbegangen zu haben und einer Entdeckung gerade noch ent-Tonnen zu sein, nicht beeinflussen, sondern sich noch immer\nmit derselben Hartnäckigkeit von dem Bestreben leiten\nlassen, ein Mädchen trotz dessen Ablehnung zum geschlechtlichen Verkehr zu gewinnen. Wie sich aus dieser rechtlich\neinwandfreien Würdigung und den sonst festgestellten Tatsachen ergibt, liegen in der Tat besondere Umstände, die\n\neS zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich machen,\ngegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe zu verhängen.\n\nSarstedt Schmidt Dr.Börker\n\nHerrmann Fleischmann","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1970-01-20/5-str-634-69","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1970-01-20/5-str-634-69","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:09.985312+00:00"}}