{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1969-09-09_5_StR_410_69_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1969-09-09","aktenzeichen":"5 StR 410/69","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"\"5 StR 410/69\n\n“. BUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\nin der Strafsache\ngegen\n\nden Postoberschaffner Manfred B ED aus rom,\ndort geboren an : 335;\n\nwegen Mißbrauchs einer Abhängigen zur Unzueht u.a,\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 9.September 1969, an der teilgenommen haben:\n\nSenatspräsident Prof.Dr.Sarstedt\n“ als Vorsitzender,\n\nBundesrichter Schmiät\nBundesrichter Siemer\nBundesrichter Schmitt\nBundesrichter ‘° Herrmann -\n\nals beisitzende Richter,\nStaatsanvltiD\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellte ED\n\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts in Berlin vom\n25.April 1969 samt den Feststellungen\naufgehoben. zu\n\nDie Sache wird an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts in Berlin zurückverwiesen, die auch über die Kosten des\nRechtsmittels zu entscheiden hat.\n\n- Von Rechts wegen: -\n\n- 3.\n\nGründe’\n\nDer Angeklagte ist wegen Mißbrauchs seiner Tochter\nzur Unzucht in Tateinheit mit Vornahme unzüchtiger Handlungen mit einer Person unter vierzehn Jahren zu einem\nJahr und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden.\n\nSeine Revision beanstandet das Verfahren und rügt\ndie Verletzung des sachlichen Strafrechts.\n\nDas Rechtsmittel hat Erfolg. Auf die Verfahrensbeschwerde braucht nicht eingegangen zu werden, weil die\nSachrüge zur Aufhebung des Urteils führt. u\n\nDie Strafkammer hält den Angeklagten durch die\nBekundungen seiner Tochter Gabriele für überführt, die\nsie für glaubhaft hält. Dafür, daß die von Gabriele\ngeschilderten Erlebnisse zutreffend sind, spricht nach\nden Darlegungen des Landgerichts, daß anders auch ihr\nWille, nicht ins Elternhaus. zurückzukehren, nicht zu\nerklären sei. Demgegenüber weist die Revision jedoch\nmit Recht darauf hin, daß Gabriele sich schon vor den von\nihr berichteten Erlebnissenmit ihrem Vater nur ungern im\nElternhaus aufgehalten hat. Außerdem hatte sie es auch\nabgelehnt, \"über Weihnachten 1967 ins Elternhaus zu gehen\"\n(UA S.3). Mit Recht weist die Bundesanwaltschaft auch\ndarauf hin, daß der Entschluß des Mädchens, nicht ins\nElternhaus zurückzukehren, auch auf den unerfreulichen\nVorkommnissen beruhen konnte, die sich kurz vor der\nRückkehr Gabrieles ins Heim am 6. und 9.Oktober 1968\nereignet hatten (UA S.5).\n\nNach alledem werden die Ausführungen des Landgerichts\nden Feststellungen nicht gerecht und sind nicht frei von\n\nWiderspruch.\n\n-4-\n\nAuf diesem Rechtsfehler, der auf die Sachrüge zu\nbeachten ist, kann das Urteil beruhen. Es war daher\naufzuheben.\n\nDie Entscheidung entspricht dem Antrag der Bundesanwaltschaft.\n\nSarstedt Schmidt Siemer\n\nSchmitt Herrmann","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1969-09-09/5-str-410-69","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1969-09-09/5-str-410-69","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:17:05.258433+00:00"}}