{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1969-04-29_5_StR_140_69_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1969-04-29","aktenzeichen":"5 StR 140/69","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"2110 086\n\n5 StR 140/69\n\n“ BUNDESGERICHTSHOF\n\nN\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nHans-Jürgen P EB zus HE,\ngeboren am ED 9: ir EEE (Ci) ,\n\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen gemeinschaftlichen Raubes\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 29.April 1969, an der teilgenommen haben:\n\nSenatspräsident Prof.Dr.Sarstedt\nals Vorsitzender,\nBundesrichter Siemer\nBundesrichter Schnitt\nBundesrichter Dr.Börker\nBundesrichter Herrmann\n\nals beisitzende Richter,\n\nBundesanwalt Dr BD\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizhauptsekretär EEE\n\nals Urkundsbeanter der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklagten ro\nwird das Urteil des Landgerichts in Hannover\nvom 16.0ktober 1968 mit den Feststellungen\naufgehoben, soweit es den Angeklagten\nverurteilt.\n\n‚In diesem Umfange wird die Sache an eine andere\nStrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen,\n‚die auch über die.Kosten des Rechtsmittels -\n\n. zu entscheiden hat... |\n\n- Von Rechts wegen -\n\nGründe\n\nMit Recht rügt die Revision, daß der Zeuge\nHorst-Dieter KM vereidigt worden ist. Das Landgericht\nhat damit gegen § 60 Nr.3 StPO verstoßen, weil dieser\nZeuge verdächtig ist, an der Tat des Angeklagten beteiligt\ngewesen zu sein. Nach den Urteilsfeststellungen weihte der\nAngeklagte den Zeugen in den Raubplan ein. Er \"erläuterte\nihm den Plan ..., vom Wagen aus nochmals Örtlichkeiten\nund Umstände der geplanten Tat im einzelnen\" (UA S.17).\nDer Zeuge ging zwar nur zum Schein auf die Vorschläge des\nAngeklagten ein, beteiligte sich auch nicht an der Tat,\nerstattete aber keine Anzeige, obwohl er das Vorhaben\neines Raubes frühzeitig erkannt hatte. Er ist deshalb\nverdächtig, durch Nichtanzeige eines geplanten Raubes .\n(§ 138 Abs.1 StGB) in derselben Richtung an dem Verbrechen mitgewirkt zu haben, wie der Angeklagte Pu.\nDer Vorsitzende hat das Verhalten des Zeugen zum Anlaß\ngenommen, ihn über sein Auskunftsverweigerungsrecht\nnach § 55 StPO zu belehren (HA Bd.II Bl.27 R). Dennoch\nist der Zeuge später ohne jede Begründung auf Anordnung\ndes Vorsitzenden vereidigt worden (HA Bd.II B1.28 R).\nHieraus muß geschlossen werden, daß sich das Landgericht\ndie Frage nach dem Vereidigungsverbot gar nicht vorgelegt\noder den Begriff des Teilnahmeverdachts verkannt hat.\n\nAuf der Aussage des vereidigten Zeugen beruht das Urteil\n(UA S.34).\n\nDie Entscheidung entspricht dem Antrage des\nGeneralbundesanwalts.\n\nSarstedt Siemer Schmitt\n\nBörker Herrmann","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1969-04-29/5-str-140-69","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 55","ref_norm":"55","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 60","ref_norm":"60","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 138","ref_norm":"138","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1969-04-29/5-str-140-69","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:16:59.863900+00:00"}}