{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1967-11-28_5_StR_524_67_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1967-11-28","aktenzeichen":"5 StR 524/67","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 524/67\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n2099 029\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Kraftfahrer Hans-Dieter R EEE\n\nzus Dan,\ndort geboren an EB 932,\n\nwegen Zuhälterei\n\n„the\n- 2.\n\nDer 5,Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 28.November 1967, an der teilgenommen haben:\n\nSenatspräsident Prof.Dr.Sarstedt\nals Vorsitzender,\nBundesrichter Siemer\nBundesrichter Schmitt\nBundesrichter Dr.Börker\nBundesrichter Herrmann\nals beisitzende Richter,\nOberstaatsänwalt beim Bundesgerichtshor mn\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\nJustizobersekretär un 1\n\nals Urkundsbeanter der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklasten wird das Urteil\nGes Landgerichts in Duisburg vom 20.April 1964\nmit den Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird an eine andere Strafkammer des\nLenägerichts in Duisburg zurückverwiesen, die\nauch über die Kosten des Rechtsmittels zu\nbefinden hat.\n\n- Von Rechts wegen -\n\n- 3 -\n\nGründe\n\nDer Angeklagte nahm die Prostituierte Tip ürei Wochen\nlang in seiner Wohnung auf. Während dieser Zeit lieferte sie\nihren ganzen Unzuchtserwerb in Höhe von 80 bis 100 DM je Nachi\nan ihn ab. Deshalb verurteilt das Landgericht ihn wegen ausbeuterischer Zuhälterei.\n\nDer Angeklagte hat sich, wie die Urteilsgründe ergeben,\nmit der Behauptung verteidigt, der Haushalt sei von seinen\nErsparnissen in Höhe von etwa 2.000 DM bestritten worden.\n\nMit Recht rügt die Revision, daß das Urteil sich mit dieser\nBehauptung nicht auseinandersetzt. Sie ist bisher weder ausdrücklich noch stillschweigend für widerlegt erklärt. Wenn\nder Angeklagte der I ohnung gewährte und außerdem einen\nangemessenen Beitrag zu den gemeinsamen Lebenshaltungskosten\nleistete, kann er nicht wegen Zuhälterei bestraft werden. Das\nLandgericht wird dieser Behauptung also noch nachgehen\nmüssen.\n\nSarstedt Siemer Schnitt\n\nBörker Herrmann","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1967-11-28/5-str-524-67","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1967-11-28/5-str-524-67","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:16:42.346063+00:00"}}