{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1966-04-26_5_StR_106_66_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1966-04-26","aktenzeichen":"5 StR 106/66","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 106/66\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Heizer Walter K mu zus DEE,\ndort geboren am MB 1915,\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen Unzucht mit einer Abhängigen\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 26.April 1966, an der teilgenommen haben:\n\nSenatspräsident Prof.Dr Sarstedt\nals Vorsitzender,\nBundesrichterin Dr.Koffka\n„undesrichter Schmidt.\nBundesrichter Siemer\nBundesrichter Kersting\nals beisitzende Richter,\n\nOberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr ie\nin der Verhandlung,\n\nStaatsanwalt\nbei’der Verkündung\n\n.. als Vertreter der Bundesanwaltschaft,\nRechtsanwalt m aus Dein\n\nals Verteidiger,\n\nJustizangestellte ww :\nals Urkundsbeantin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts Berlin vom 8.0ktober 1965 mit den\nFeststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird an eine andere Jugendschutzkammer\n\ndes Landgerichts Berlin zurückverwiesen, die auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels zu entscheiden\n\nhat.\n\n-— Von Rechts wegen -\n\n-3._.\n\nGrün de\n\nnn un u La en an men anne\n\nMit Erfolg rügt die Revision, daß das Landgericht\nnicht von Amts wegen die im Bericht (des Kinderheims\n\"Buntspechte\") vom 17.September 1965 erwähnte Gruppenerzieherin als Zeugin gehört hat. Diese war - und zwar\nschon im Kinderheim \"Zugvögel\" - unmittelbar mit der\n\"Betreuung\" des Kindes. Monika SEE» beauftragt gewesen.\nVor allem die Wahrnehmungen dieser Erzieherin haben den\n(in der Hauptverhandlung verlesenen) Bericht beeinflußt.\nDie darin erwähnten Auffälligkeiten im Verhalten der\nMonika (\"sexuelles Interesse, das außerhal+ jeder Norm\nlag\" usw.) nennt die Revision mit Recht \"alarmierend\". Das\nLandgericht hätte sich daher nicht mit der Anhörung der\nHeimleiterin begnügen dürfen, zumal in deren Bericht\nhervorgehoben wird, daß dieser \"nach Absprache mit der\nGruppenerzieherin\" gefertigt worden ist.\n\nDer Verstoß gegen § 244 A's,2 StPO kann die angefochtene Entscheidung beeinflußt haben. Denn die Glau::-\nwürdigkeit des Kindes Monika’ (auf deren Bekundungen sich\ndie. ‚ Schuldfeststellungen im’ wesentlichen stützen) wird\nUR. damit begründet, daß die Heimleiterinnen \"weiter\nnichts bemerkt‘ hätten, als daß Monika bestrebt gewesen Sei,\ndie im Heim lebenden, höchstens 7. Jahre alten Jungen beim\nWaschen oder im Schlafzimmer unbekleidet zu sehen\"; die\nBehauptung des Angeklagten, \"Monika habe im Heim 'Buntspechte'\n\n-4-\n\nsexuelle Manipulationen mit Jungen vorgenommen\", hätten\ndiese Zeuginnen \"nicht bestätigt\" (UA S.12).\n\nDie angefochtene Entscheidung war daher in vollem\nUmfange aufzuheben.\n\nSarstedt Koffka Schmidt\nSiemer Kersting","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1966-04-26/5-str-106-66","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1966-04-26/5-str-106-66","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:16:22.239598+00:00"}}