{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1964-11-03_5_StR_420_64_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1964-11-03","aktenzeichen":"5 StR 420/64","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 420/64 | /\nBUNDESGERICHTSHOF\n22710 0ar\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\nin der Strafsache\ngegen\n\nden Kraftfahrer Manfred C EEE zu: DEE:\ngeboren am EEE 1942 in 1 (Ostpreußen),\n\n- Sachbezeichnung: VWEEB u.a. -\n\nwegen schweren Diebstahls\n\nTpdt\n\n- 2 -\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 3.November 1964, an der teilgenommen habens\n\nSenatspräsident Prof.Dr.Sarstedt\nals Vorsitzender,\nBundesrichterin Dr.Koffka\nBundesrichter Schmidt\nBundesrichter Schmitt\nBundesrichter Kersting\nals beisitzende Richter,\n\nBundesanwalt Dr EEED\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellte >\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkanntı\n\nAuf die Revision des Angeklagten Ce wird\n\ndas Urteil des Landgerichts in Braunschweig\n\nvom 24.März 1964 insoweit mit den Feststellungen\naufgehoben, als es diesen Angeklagten verurteilt.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen\nVerhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten\ndes Rechtsmittels, an das Jugendschöffengericht\nBraunschweig zurückverwiesen..\n\n- Von Rechts wegen -\n\nGründe\n\nDie Verfahrensrüge, die die Zeugenvernehmung der Frau\nKEn betrifft, äringt durch.\n\nZur Verhandlung war Frau Helene Kon als gesetz.\nliche Vertreterin des Mitangeklagten Kup erschienen,\nWie die Sitzungsniederschrift ergibt, ist. Frau Kine\n\"zur Sache gehört\" worden. Das Urteil (UA. S.13) setzt sich\nmit ihren Angaben auseinander und benutzt sie zur Beweis.\nwürdigung gegen den Beschwerdeführer. Daraus ergibt sich,\ndaß Frau Kim Zeugin war.\n\nWie die Sitzungsniederschrift ergibt, ist Frau Kg\nweder gemäß § 57 StPO belehrt worden, noch sind Gründe für\nihre Nichtvereidigung angegeben worden. Daraus ist bei der\nSachlage zu schließen, daß den Beteiligten der Wechsel in\nder Prozeßrolle der Frau Ks nicht klargemacht worden\nist. Das ist ein Rechtsfehler, auf dem das Urteil beruhen\n\nFür die. neue Verhandlung und Entscheidung wird noch\nauf folgendes hingewiesen;\n\nDas Urteil führt (UA 5.14) aus, die beiden Mittäter\ndes Angeklagten seien weit jünger als er gewesen. Es legt\nferner dar, ‘daß von den Verurteilten nur der Beschwerdeführer älter als 18 Jahre gewesen sei.\n\nDas ist hinsichtlich des Mittäters MW nicht recht\nverständlich, da er nach seinem im Urteilstenor angegebenen\nGeburtsdatum lediglich ein Jahr jünger ist als der Beschwerdeführer und zur Tatzeit 19 3/4 Jahre alt war. Ob @8\nsich bei der Altersangabe des Mittäters MiBetwa nur um\neinen Schreibfehler handelt, wird festzustellen sein, wenn\nauch nach der neuen Hauptvirhnndlung das Gericht auf die\nFrage der Altersunterschiede Wert legt.\n\nrk\n-4-\nDer Senat hat die Sache an das Jugendschöffengericht\n\nzurückverwiesen, da der Angeklagte nicht höher bestraft\nwerden kann als mit fünf Monaten Gefängnis.\n\nSarstedt Koffka Schmidt\nSchnitt Kersting","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1964-11-03/5-str-420-64","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 57","ref_norm":"57","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1964-11-03/5-str-420-64","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:15:57.486947+00:00"}}