{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1964-07-07_5_StR_204_64_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1964-07-07","aktenzeichen":"5 StR 204/64","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 204/64 #209 045\n\nImNamen des Volkes\n\nIn der Strafsache\ngegen\n\nden Verwaltungsangestellten Bernhard FT EEEB aus HE.\n\ngeboren am EENEED 1904 ir TemuEmuumn\n\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen Blutschande in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit\nmit Mißbrauch einer Abhängigen\n\nhat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der\nSitzung vom 7.Juli 1964, an der teilgenommen habens\n\nSenatspräsident Prof.Dr. Sarstedt\nals Vorsitzender,\n\nBundesrichterin Dr.Koffka\n\nBundesrichter Schmitt\n\nBundesrichter Dr.Börker\n\nBundesrichter Kersting\nals beisitzende Richter,\n\nOberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Em\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellte >\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkanntı\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts in Hamburg vom 1.November 1963 insoweit, als es den Angeklagten verurteilt, mit den\nFeststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen\nVerhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten\ndes Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer\nzurückverwiesen.\n\n- Von Rechts wegen -\n\nGründe\n\nWie die Revision mit Recht rügt, hätte die Zeugin\nInge SCHE zeborene FU nicht vereidigt werden\ndürfen, weil sie im Sinne des § 60 Nr.3 StPO verdächtig\nist, sich an der Tat beteiligt zu haben, die Gegenstand\nder Untersuchung ist. Denn nach § 173 Abs.l und 4 StGB\nwird auch die achtzehnjährige oder ältere Tochter bestraft,\ndie sich von ihrem Vater zum Beischlaf mißbrauchen läßt.\nDas Urteil nimmt einen fortgesetzten blutschänderischen\nVerkehr vom Jahre 1952 bis zum Frühjahr 1958 an. Innerhalb\ndieser Zeit, im Juli 1953, ist die Zeugin achtzehn Jahre\nalt geworden. Daß die Staatsanwaltschaft das Verfahren\ngegen sie mit gerichtlicher Zustimmung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt hat, machte die\nVereidigung nicht zulässig.\n\nAuf dem Verstoß kann das Urteil beruhen. Das gilt\nauch, soweit das Landgericht als erwiesen ansieht, daß\nder Angeklagte später mit seiner jüngeren Tochter Heike\nebenfalls jahrelang Blutschande getrieben habe. Denn\ndie Strafkammer mag Heike unter anderem deshalb geglaubt\nhaben, weil ihre Schwester Inge unter Eid gleichartige\nErlebnisse mit dem Angeklagten bekundet hatte. Der Senat\nkann ferner nicht ausschließen, daß diese eidliche Aussage auch Tatsachen enthielt, die zur Verurteilung des\nAngeklagten wegen Blutschande mit seiner Tochter Heike\nbeigetragen haben.\n\nDie Entscheidung entspricht dem Antrage der Bundesanwaltschaft.\n\nFür die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen,\ndaß Heike, die am Ende der Tatzeit erst siebzehn Jahre\nalt war, der Teilnahme am Ehebruch des Angeklagten im\n\nSinne des § 60 Nr.3 StPO verdächtig sein kann (vgl. RG\nHRR 1939,599).\n\nSarstedt Koffka Schmitt\nDr.Börker Kersting","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1964-07-07/5-str-204-64","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 60","ref_norm":"60","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 153","ref_norm":"153","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1964-07-07/5-str-204-64","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:15:54.193860+00:00"}}