{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1964-03-03_5_StR_65_64_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1964-03-03","aktenzeichen":"5 StR 65/64","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 65/64\n\nImNanmnen des Volkes\n\nIn der Strafsache\ngegen\n\nden Arbeiter Hans K Em zu: 0 En,\ndort geboren an EEE 932,\n\nzur Zeit in Untersuchungslaift,\nwegen schweren Diebstahls in Rückfall u.a.\n\nhat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung\nvom 3.März 1964, an der teilgenommen habens\n\nSenatspräsident Prof,.Sarstedt\nals Vorsitzender,\nBundesrichterin Dr.Koffka\nBundesrichter Schnidt\nBundesrichter Schmitt\nBundesrichter Dr.Börker\nals beisitzende Richter,\nBundesanwalt Dr Em\nals Vertreter der Buniesanwaltschaft,\n\nJustizangestellte zn\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt;\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts in Osnabrück vom 28.November 1965 im\nAusspruch der Gesamtstrafe mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nIm übrigen wird die Revision verworfen.\n\nDie Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Gesamtstrafe an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Rechtsmittels\nzu befinden hat.\n\n- Vor Rechts wegen -\n\na\n\n2.\n\nGründe\n\nSoweit die Revision sich mit der allgemeinen Sachrüge\nohne weitere Ausführungen gegen die Schuldsprüche, die Einzelstrafen, die Anordnung der Sicherungsverwahrung und die\nAberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte richtet, ist sie\noffensichtlich unbegründet. Die Nachprüfung hat nur folgenden\nFehler bei der Bildung der Gesamtstrafe ergebens\n\nDas Landgericht hat auf Einzelstrafen von drei Jahren\nZuchthaus, sechs Monaten und drei Monaten Gefängnis erkannt.\nDaraus hat es eine Gesamtstraäfe von drei Jahren sechs Monaten\nZuchthaus gebildet. Das ist fehlerhaft. Die Gefängnisstrafe\nvon sechs Monaten war gemäß § 21 StGB in vier Monate Zuchthaus, die Gefängnisstrafe von drei Nonaten in zwei Monate\nZuchthaus umzurechnen. Die Summe der Strafen betrug also drei\nJahre sechs Monate Zuchthaus, Dieses Maß durfte die Gesamtstrafe gemäß § 74 Abs.3 StGB nicht erreichen,\n\nDie Strafkammer wird eine neue Gesamtstrafe zu bilden\nhaben, die mindestens drei Jahre einen Monat, höchstens drei\nJahre fünf Monate Zuchthaus betragen kann.\n\nDie Entscheidung entspricht dem Antrage der Bundesanwaltschaft.\nSarstedt Koffka Schmidt\nSchmitt Börker","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1964-03-03/5-str-65-64","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 74","ref_norm":"74","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1964-03-03/5-str-65-64","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:15:48.836522+00:00"}}