{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1964-02-04_5_StR_604_63_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1964-02-04","aktenzeichen":"5 StR 604/63","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 604/63 |\n\nIm Namen des Volkes\n\nIn der Strafsiche 2194 084\nkogen\n\nden Stukkateur Manfred N m ‚, ohne festen Wohnsitz,\ngeboren am EB 1940 ir Lg (GE) ,\n\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\nwegen vollendeten und versuchten schweren Diebstahls im Rückfalle\n\nhat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der\nSitzung vom 4.Februar 1964, an der teilgenommen habens\n\nSenatspräsident Prof. Särstedt\nals Vorsitzender,\nBundesrichterin Dr.Koffka\nBundesrichter Schmidt\nBundesrichter Dr.Börker\nBundesrichter Kersting\nals beisitzende Richter,\n\nBundesanwalt Dr\n\nals Vertretsr der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellt: in\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\n“ für Recht erkannts\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil\ndes Landgerichts in Hamburg vom 20.September 1963\nwird verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines\nRechtsmittels zu tragen.\n\nDem Angeklagten wird die nach dem 20. September\n1963 erlittene Untersuchungshaft, soweit sie drei\nMonate übersteigt, «uf die Strafe angerechnet.\n\n- Von Rechts wegen -\n\nGründe\n\nDas Rechtsmittel des Anssklagten bekämpft lediglich\ndie Verurteilung wegen vollendeten schweren Diebstahls\n“im Rückfalle. Sein Vorbringen ist überwiegend. unzulässig\n\n: \"oder offensichtlich unbegründet.\n\nNäherer Erörterung bedarf nur die Rüge,. die Strafkammer habe gegen Denkgesstze verstoßen, soweit sie, davon\nausgehe, der Angeklagte müsse in der Zeit vom 15. bis\n19.Mai 1963 \"durch ein offenes Fenster in die Gaststätte\neingestiegen\" sein, weil die Bingangstür am 19. Mai 1963\nverschlossen gewesen sei.\n\nDieser Revisionsangriff int ebenfalls unbegründet.\nDas Landgericht stellt fest, der Gastwirt Rem habe\nam 15.Mai 1963 einen anderen Dieb (REP) auf frischer\nTat festgenommen und habe danrı am 19.Mai 1963, \"als er\nseine Gastwirtschaft aufsuchte\", entdeckt, daß inzwischen\ndie rote Strickjacke weggenommen worden war. Ersichtlich\ngeht das Urteil also davon aus, daß der Eigentümer in\nder Zeit vom 15. bis 19.Mai 1963 seine - schon am\n10.Mai 1963 geschlossene - Gastwirtschaft nicht aufgesucht hatte. Dann aber besteht kein Anhalt für einen\nDenkverstoß. Insbesondere durfte der Tatrichter folgern,\ndaß die von Re am 15.Mai zugeschlossene und am\n19.Mai verschlossen vorgefundene Eingangstür auch bei\nder Tat verschlossen war. Das gilt selbst dann, wenn in\nder Zeit vom 15. bis 19.Mai noch andere mit Hilfe von\nNachschlüsseln durch die Tür eingedrungen sein sollten.\n\nDenn jedenfalls haben diese Täter die Eingangstür - wie\nsich aus deren Zustand am 19.Mai ergibt - wieder hinter\n\nsich abgeschlossen.\nEntsprechend dem Antrage des Generalbundesanwalts\n: war die Revision daher zu verworfen.\n\nSarstedt Koffka Schmidt\n\nBörker Kersting\n\nmr\n\nra","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1964-02-04/5-str-604-63","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1964-02-04/5-str-604-63","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:15:47.941905+00:00"}}