{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1963-07-09_5_StR_240_63_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1963-07-09","aktenzeichen":"5 StR 240/63","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"Im Namen des Volkes\n\nIn der Strafsache\ngegen\n\nden Kaufmann Leonhardt 5 HE zu: ra.\ngeboren am EB 1501 ir vu,\n\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n- Sachbezeichnungs KiilBu.2. -\n\nwegen schweren Diebstahls und Hehlerei\n\nhat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der\nSitzung vom 9.Juli 1963, an der teilgenommen habens\n\nSenatspräsident Prof.Sarstedt\nals Vorsitzender,\nBundesrichterin Dr,Koffka\nBundesrichter Siemer\nBundesrichter Dr.Börker\nBundesrichter Kersting\nals beisitzende Richter,\n\nBundesanwalt Dr,\nin der Verhandlung,\n\nOberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshef Dr m\nbei der Verkündung\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\nJustizobersekretär >\nals Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkanntı\nDie Revision des Angeklagten SED zezen\n\ndas Urteil des Landgerichts in Hamburg vom 10.Januar 1963\nwird verworfen.\n\nDie nach dem 10.Januar 1963 erlittene\nUntersuchungshaft wird, soweit sie drei Monate\nübersteigt, auf die Strafe angerechnet.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des\nRechtsmittels zu tragen.\n\n- Von Rechts wegen —\n\n- 3.\n\nGründes\n\nDie Angriffe des Angeklagten Si» zegen den\nSchuldspruch sind, soweit sie sich nicht überhaupt\nunzulässigerweise gegen die Feststellungen richten,\noffensichtlich unbegründet,\n\nDer Strafausspruch hält ebenfalls der rechtlichen Prüfung stand. Die Revision meint zu Unrecht,\ndas Landgericht habe den § 20a Abs.3 StGB falsch\nangewendet.\n\nDer Angeklagte hatte sich bis zum 15. September\n1954 in Sicherungsverwahrung befunden. Die jetzt\nabgeurteilten Taten hat er erst im Jahre 1962 begangen. Inzwischen war er aber vom 9.Januar 1955\nbis 29.Mai 1961 ununterbrochen zunächst in Untersuchungs- und später in Strafhaft, Diese Zeit ist,\nobwohl am 10.Mai 1961 die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet worden ist, nicht in die fünfjährige Frist des § 20a Abs.3 StGB einzurechnen.\nDiese Bestimmung will die Zeit außer Betracht lassen,\nin der der Täter keine Gelegenheit hat, sich in der\nFreiheit zu bewähren. Eine Ausnahme von diesem Grundgedanken ist zwar berechtigt, wenn die Freiheit durch\neine reine Willkürmaßnahme entzogen worden ist\n(BGHSt 7,160). Davon kann aber keine Rede sein, wenn\ndurch gerichtliches Urteil eine Strafe verhängt\nworden ist und das Verfahren später wegen neuer\nTatsachen oder Beweismittel nach § 359 Nr.5 StPO\nwieder aufgenommen wird. Das Landgericht hatte daher\nauch keinen Anlaß, die vorliegende Sache auf den\nHilfsamtrag des Verteidigers bis zur Beendigung des\nWiederaufnahmeverfahrens auszusetzen.\n\nDie Entscheidung entspricht dem Antrage der\nBundesanwaltschaft.\n\nSarstedt Koffka Siemer\n\nDr.Börker Kersting","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1963-07-09/5-str-240-63","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 359","ref_norm":"359","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1963-07-09/5-str-240-63","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:15:42.104937+00:00"}}