{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1963-02-11_5_StR_208_63_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1963-02-11","aktenzeichen":"5 StR 208/63","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"2183 044\n\n5 StR _208/63\n\nInNanen des Volkes\n\nIn der Strafsache\n\ngegen\n\nden Arbeiter Bernhard » ED aus DW.\ngeboren an NEED 1950 in SEE (Ostpreusen),\n\nwegen Körperverletzung mit Todesfolge\n\nhat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der\nSitzung vom 18.Juni 196, an der teilgenommen haben:\n\nSenatspräsident Prof.Sarstedt\nals Vorsitzender,\nBundesrichterin Dr.Koffka\nBundesrichter Schmidt\nBundesrichter Dr.Börker\nBundesrichter Kersting\nals beisitzende Richter,\nÜberstaatsanwalt beim Bundeszgerichtshof Dr (ED\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\nBibliotheksinspektorin >\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Schwurgerichts in Berlin vom 11.Februar 1963 im\nStrafausspruch mit den Feststellungen hierzu auf-\n\ngehoben.\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\nIm Imfange der Aufhebung wird die Sache zu neuer\nVerhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des\nRechtsmittels, an das Schwurgericht zurückverwiesen.\n\n- Von Rechts wegen -\n\nne\n\nvründe\n\nI.\n\nDer Verfahrensangriff der Revision des Angeklagten\nist unzulässig. Die Revision kann nicht darauf gestützt\nwerden, daß einem Zeugen oder Sachverständigen bestimmte\nFragen nicht gestellt worden seien (BGHSt 4,125,126).\n\nIlI.\n\nDie sachlichrechtlichen Angriffe führen zur Aufhebung des Strafausspruches, haben aber im übrigen keinen\nErfolg.\n\nl. In rechtlich unangreifbarer Weise stellt das\nSchwurgericht fest, daß die Faustschläge in das Gesicht\ndes Opfers nicht der Abwehr, sondern dem Angriff gedient\nhaben.\n\nAuch den Begriff der Fahrlässigkeit hat der Tatrichter nicht verkannt. Ein Erwachsener mit durchschnittlicher\nIntelligenz vermag in der Regel vorauszusehen, daß ein\nheftiger Faustschlag gegen den Kopf eines Menschen dessen\nTod zur Folge haten kann. Auf Gie physischen Vorgänge,\ndie als Folge der Körperverletzung den Tod schließlich\nherbeiführen können, braucht sich die Voraussicht des\nTäters nicht zu erstrecken (BGH 2 StR 193/60 vom 22.Juni 1960).\n\n2.Es mag dahinstehen, ob das Schwurgericht unzulässigerweise ein gesetzliches Tatbestanäsmerkmal strafschärfend\nverwertet, indem es sagt, der Angeklagte habe \"ein junges,\nhoffnungsvolles Leben\" vernichtet. Rechtlich fehlerhaft\nist jedenfalls die Erwägung, der Angeklagte habe dies\n\"sinnlos\" getan. Sinnlos war im Gegenteil nur das grob\nherausfordernde Verhalten Fe ung EEE, das den\n\n- 3 -\nAnlaß zum tätlichen Einschreiten des Anseklagten gab und\ndieses immerhin nicht unverstandlich erscheinen läßt.\n\nDie Entscheidung entspricht dem Antrage des Generalbundesanwalts,.\n\nSarstedt Koffka Schmidt\nBörker Kersting","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1963-02-11/5-str-208-63","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1963-02-11/5-str-208-63","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:15:35.188719+00:00"}}