{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1961-06-20_5_StR_180_61_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1961-06-20","aktenzeichen":"5 StR 180/61","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"2180 071\n\n5 StR 180/61\n\nImNamen des Volkes\n\nIn der Strafsache\ngegen\n\nden Postfacharbeiter Felix x ED aus HE\ngeboren am W 15334 in FO (Ostpreußen),\n\nzur Zeit in anderer Sache in Strafhaft,\nwegen Volltrunkenheit\n\nhat der 5,Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung\nvom 20.Juni 1961, an der teilgenommen haben:\n\nSenatspräsident Sarstedt\nals Vorsitzender,\n\nBundesrichter Siemer\n\nBundesrichter Schmitt\n\nBundesrichter Dr.Börker\n\nBundesrichter Mayr\nals beisitzende Richter,\n\nOberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr im»\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellte >\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des\nLandgerichts in Hamburg vom 16.Januar 1961 wird verworfen,\n\nDer Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels\nzu tragen,\n\n- Von Rechts wegen -\n\n-2-\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Volltrunkenheit (§ 330a StGB) zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die\nRevision des Angeklagten, die Verletzung des sachlichen\nRechts rügt, ist unbegründet,\n\nDas Landgericht legt rechtsirrtumsfrei dar, daß sich\nder Angeklagte, der schon wiederholt wegen gleicher Taten\nbestraft worden ist, fahrlässig in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzt hat und daß\ner in diesem Zustand eine nach §§ 183, 176 Abs.1 Nr.3, 43 StGB\nmit Strafe bedrohte Handlung begangen hat, indem er vor\ndrei in einem öffentlichen Hof spielenden, etwa 7 Jahre\nalten Kindern seinen Geschlechtsteil entblößt und versucht\nhat, die Kinder zur Verübung unzüchtiger Handlungen, nämlich\nzum geflissentlichen Betrachten seines Geschlechtsteiles\nzu verleiten,\n\nDie Revision meint, der Angeklagte habe infolge seiner\nBetrunkenheit gar nicht feststellen können, ob Kinder unter\n14 Jahren in der Nähe waren. Sie will also offenbar geltend\nmachen, das Landgericht habe einen ausnahmslos gültigen\nErfahrungssatz außer cht gelassen. Das trifft jedoch nicht\nzu. Auch ein schwerbetrunkener Mensch kann, solange er noch\nbei Bewußtsein ist, in der Lage sein, in seiner unmittelbaren\nNähe spielende Kinder wahrzunehmen und ihr Alter ungefähr\nabzuschätzen, Zu Unrecht behauptet die Revision ferner, das\nLandgericht habe nicht festgestellt, daß der Angeklagte die\nKinder zum geflissentlichen Betrachten seiner unzüchtigen\nHandlungen habe verleiten wollen. Der Inhalt der Urteilsgründe ergibt das Gegenteil. Auch diese Feststellung des\nLandgerichts verstößt gegen keinen Erfahrungssatz,\n\nTE EEE Er SE\n\n-3-\n\nDie Entscheidung entspricht dem Antrag des Generalbundesanwalts.\n\nSarstedt Siemer Schmitt\nBörker Mayr","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1961-06-20/5-str-180-61","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 330a","ref_norm":"330a","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 183","ref_norm":"183","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 43","ref_norm":"43","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1961-06-20/5-str-180-61","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:15:05.802045+00:00"}}