{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1959-12-15_5_StR_562_59_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1959-12-15","aktenzeichen":"5 StR 562/59","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"2215 012\n\n5 StR 562/59\n\nImNamnmnen des Volkes\n\nIn der Strafsache\n\ngegen\n\nr Siegfried B aus Po;\nWE 1538 in 2\n\n2. den Heizer und Hausmeister Waldenar S (NEED\n\naus S\ngeboren am 1936 in\n\nzur Zeit in anderer Sache in Strafhaft,\n\nl. den Arbeite\ngeboren am\n\nwegen Gefangenenmeuterei\n\nhat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung\nvom 15.Dezember 1959, an der teilgenommen habens\n\nSenatspräsident Sarstedt\nals Vorsitzender,\nBundesrichterin Dr.Koffka\nBundesrichter Schmidt\nBundesrichter Siemer\nBundesrichter Dr.Börker\nals beisitzende Richter,\nBundesanwalt Dr .EEED\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\nJustizangestellte\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nDie Revisionen der Angeklagten gegen das\nUrteil des Landgerichts in Braunschweig vom\n23.Juli 1959 werden verworfen.\n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines\nRechtsmittels zu tragen.\n\n- Von Rechts wegen -\n\n- 2.\n\nGründejz3\n\nDas Landgericht hat die Angeklagten wegen Gefangenenmeuterei verurteilt. Sie rügen Verletzung des sachlichen\nRechts; Mae beanstandet auch das Verfahren. Die Rechtsmittel haben keinen Erfolg.\n\nDie Verfahrensrügen des Angeklagten Be sinä\nabwegig. Daß die Strafkammer den Geständnissen geglaubt\nhat, ergibt das ganze Urteil. Der Befund am Tatort hatte\ndiese Geständnisse herbeigeführt; auf die Vernehmung der\nZeugen, die über diesen Befund aussagen konnten, haben\nalle Beteiligten verzichtet, Unter diesen Umständen wäre\nes geradezu töricht gewesen, die Richtigkeit der Geständnisse anzuzweifeln. Etwas so Selbstverständliches brauchte\ndie Strafkammer nicht ausdrücklich hervorzuheben. Was die\nRevision gegen die Verwertung der Skizze sagt, geht ebenfalls fehl.\n\nAuch die Sachrügen sind offensichtlich unbegründet.\nDie Revision meint, die in einer Zelle untergebrachten\nAngeklagten hätten sich nicht selbst zusammengerottet;\nvielmehr seien sie durch den Strafvollzug \"zusammengerottet\nworden''. Träfe diese Betrachtungsweise zu, so wäre überhaupt keine Gefangenenmeuterei möglich; denn das räumliche\nZusammensein der Gefangenen beruht immer auf dem Strafvollzug. Rücktritt vom Versuch befreit nicht von Strafe,\nweil die rechtliche Vollendung schon mit dem \"Unternehmen\"\neintritt. Tätige Reue liegt nicht vor, weil Bi den\nStrick nicht zerschnitten hat, um die Flucht unmöglich\nzu machen, sondern \"damit er nicht gefunden werden sollte\".\nBED, dem zur Tatzeit ein knapper Monat zur Volljährigkeit\nfehlte, ist auch mit zutreffender+» Begründung einem Erwachsenen gleichgestellt worden.\n\n- 3.\n\n- 3 -\n\nDie Entscheidung entspricht dem Antrage der Bundesanwaltschaft.\n\nSarstedt Koffka Schmidt\n\nSiemer Börker","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1959-12-15/5-str-562-59","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1959-12-15/5-str-562-59","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:14:38.624880+00:00"}}