{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1959-05-26_5_StR_144_59_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1959-05-29","aktenzeichen":"5 StR 144/59","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 144/59 22 75 024\n\nImNamen des Volkes\n\nIn der Strafsache\n\ngegen\n\nden Arbeiter Kurt G uEmp zu: I:\ngeboren am EEE 1312 in sem\n\nzur Zeit in Sicherungsverwahrung,\n\nwegen Diebstahls im Rückfalle,\n\nhat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Verhand-\n\nlung vom 26.Mai 1959 in der Sitzung vom 29.Mai 1959, an\ndenen teilgenommen habens\n\nSenatspräsident Sarstedt\nals Vorsitzender,\nBundesrichterin Dr.Koffka\nBundesrichter Siemer\nBundesrichter Schmitt\nBundesrichter Dr.Börker\nals beisitzende Richter,\nBundesanwalt Dr’ in der Verhandlung,\n\nOberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof EEE\nbei der Verkündung\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\nJustizangestellte m\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\n\ndes Landgerichts in Bückeburg vom 13.Februar 1959\nsamt den Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Ent-\n\nscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels -\n\nan das Landgericht zurückverwiesen.\n\n- Von Rechts wegen -\n\n- 2 -\n\nGründes\n\nDas angefochtene Urteil erschwert die rechtliche\nNachprüfung dadurch, daß es Sachdarstellung, Beweiswürdigung und rechtliche Ausführungen nicht trennt. Immerhin\n1äßt sich ihm folgender Hergang entnehmen:\n\nDer Angeklagte hat auf dem Bahnhof Schaumburg ein\nfremdes Fahrrad aus einem Schuppen genommen und ist damit\nnach Hameln gefahren. Dort hat er es noch einen Tag lang\nbenutzt und es dann in der Nähe einer Polizeiwache\nabgestellt. Die Strafkammer hält für \"nicht widerlegt\",\ndaß er bei der Fortnahme \"nicht die Absicht hatte, sich\ndas Rad zuzueignen, daß er es vielmehr nur zur Rückfahrt\nnach Hameln benutzen wollte\". Sie ist jedoch überzeugt,\ndaß er das Rad in Hameln nur abgestellt hat, um sich seiner\nzu entledigen, nicht um es über die Polizei an den Eigentümer zurückgelangen zu lassen. In diesem Abstellen scheint\nsie den Diebstahl zu sehen.\n\nDas ist schon deshalb rechtsirrig, weil der Angeklagte\nzu dieser Zeit selbst Gewahrsam an dem Rade hatte, es also\nnicht weggenommen hat. Aus diesem Grunde mußte der Senat\ndas Urteil aufheben, wie es auch die Bundesanwaltschaft\nbeantragt hat,\n\nDie Strafkammer wird prüfen müssen, ob sich der\nAngeklagte das Rad nicht doch schon in Schaumburg zueignen\nwollte. Ihre Feststellung, daß er \"bereits auf dem Bahnhof\nSchaumburg nicht die Absicht hatte, für die Rücksendung\ndes Rades an den Bahnhof zu sorgen\", steht mit dem oben\nangeführten Satz des Urteils in Widerspruch und macht ihn\nunklar. Ferner wird zu prüfen sein, ob die Wegnahme aus\ndem Bahnhofsschuppen nicht gemäß § 13% StGB als Verwahrungs-\n\n- 3.\n\nbruch strafbar ist.\n\nSarstedt Dr.Koffka Siemer\nSchmitt Börker","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1959-05-29/5-str-144-59","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1959-05-29/5-str-144-59","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:14:26.918313+00:00"}}