{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1955-11-01_5_StR_427_55_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1955-11-01","aktenzeichen":"5 StR 427/55","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5_StR_ 427/55 -- 0042 264\n\nIm Namen des Volkes\n\nIn der Strafsache\ngegen\n\nden Tiefbauarbeiter Gustav B ED aus FE (H>1st.),\ngeboren am EEE 1912 in sE (Samıana),\n\nwegen Meineides\n\nhat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der\nSitzung vom 1.November 1955, an der teilgenommen haben:\n\nSenatspräsident Dr.Rotberg\nals Vorsitzender,\nBundesrichter Sarstedt\nBundesrichterin Dr.Koffka\nBundesrichter Schmitt\nBundesrichter Dr.Börker\nals beisitzende Richter,\nOberstaatsanwalt Richter in der Verhandlung,\nBundesanwalt Dr EM Hei der Verkündung\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\nJustizobersekretär ED\nals Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt;\n\nAuf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das\nUrteil des Landgerichts in Lübeck vom 7.Juni 1955\nfolgendermaßen ergänzt; Dem Angeklagten werden auf die\nDauer von zwei Jahren die bürgerlichen Ehrenrechte\neberkannt. Er ist dauernd unfähig, als Zeuge oder\nSachverständiger eidlich vernommen 2u werden.\n\nDer Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels.\n\n- Von Rechts wegen -\n\nBerichtigung s. anliegenden Beschluß\nvom 24.November 1955\n\n_.- wo\n\nGründe3z\n\nDie Strafkammer hat den Angeklagten wegen Meineides zu neun lionaten Gefängnis verurteilt und die\nStrafe zur Bewährung ausgesetzt.\n\nGegen dieses Urteil richtet sioh die Revision\nder Staatisanwaltschaft, Sie erhebt nur die Sachrüge\nund greift das Urteil nur insoweit an, als dem Angeklagten nicht die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt\nworden eind und er nicht für dauernd unfähig erklärt\nworden ist, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich\nvernommen zu werden.\n\nDas Rechtsmittel hat Erfolg. Nach § 161 StGB\nhätte, da Verurteilung wegen Meineides erfolgt ist,\nohne daß ein Fall der §§ 157, 158 StGB vorliegt, auch\nauf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte ‘und auf\ndie dauernde Unfähigkeit des Verurteilten erkannt\nwerden müssen, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich\nvernommen zu werden,\n\nDer Senat konnte nach § 354 Abs 1 StPO in der\nSache selbst entscheiden. Hinsichtlich der Eidesfähigkeit ist auf eine absolute Strafe zu erkennen;\n\n- 3.\n\nfür die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte\n\nhat sich die Bundesanwaltschaft mit der Mindestdauer von einem Jahr (§ 32 Abs 2 StGB) einverstanden\nerklärt. Auch der Senat hält diese Mindestdauer für\nausreichend, da es sich um einen verhältnismäßig\nleichten Fall des Meineiäds handelt.\n\nDr.Rotberg Sarsteät Dr.Koffka\nSchmitt Börker","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1955-11-01/5-str-427-55","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 32","ref_norm":"32","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 157","ref_norm":"157","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 158","ref_norm":"158","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 161","ref_norm":"161","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1955-11-01/5-str-427-55","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:13:14.191530+00:00"}}