{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1998-03-10_4_StR_86_98_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1998-03-10","aktenzeichen":"4 StR 86/98","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\n4 StR 86/98 vom\n\n10. März 1998\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u.a.\n\nDer 4.\n\nStrafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\n\ndes Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am\n10. März 1998 gemäß $S 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das\nUrteil des Landgerichts Bochum vom 6. August\n1997 wird mit der Maßgabe verworfen, daß in\nden Fällen 1 bis 11 der Urteilsgründe die\nVerurteilung wegen tateinheitlich begangenen\nsexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen\nentfällt.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines\nRechtsmittels und die den Nebenklägerinnen\nim Revisionsverfahren entstandenen\n\nnotwendigen Auslagen zu tragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten - unter\n\nFreisprechung im übrigen - wegen sexuellen Mißbrauchs von\n\nSchutzbefohlenen in 38 Fällen, davon in 28 Fällen in\n\nTateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Kindern zu einer\n\nGesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Mit\nseiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung\n\nmateriellen Rechts. Das Rechtsmittel führt zu einer\nEinschränkung des Schuldspruchs, im übrigen ist es\n\nunbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\nIn den Fällen 1 bis 11 der Urteilsgründe ist zu\nGunsten des Angeklagten davon auszugehen, daß der\ntateinheitlich begangene sexuelle Mißbrauch einer\nSchutzbefohlenen\n(s 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB) verjährt ist. Nach den\n\nFeststellungen des Landgerichts sind diese Taten ”in der\n\nZeit von Anfang 1991 bis zum 02.01.1993” (UA 5) begangen\nworden. Es ist daher nicht auszuschließen, daß die für das\nVergehen nach § 174 StGB geltende Verjährungsfrist von fünf\nJahren ($S 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) bereits abgelaufen war, als\ndie Verfolgungsverjährung wegen dieser Vorwürfe erstmals am\n9. September 1996 durch die Anordnung der richterlichen\nVernehmung des Beschuldigten (SA Bd. I Bl. 72) gemäß SS 78 c\nAbs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB unterbrochen wurde. Weitere\nBeweiserhebungen zur Tatzeitbestimmung sind nicht\nerfolgversprechend. Der Senat hat den Schuldspruch daher\nentsprechend geändert (§ 354 Abs. 1 StPO).\n\nDer Schuldgehalt der Taten wird von dem aufgezeigten\nRechtsfehler nicht berührt. Es ist auszuschließen, daß bei\nAnnahme einer Strafbarkeit nur wegen sexuellen Mißbrauchs\neines Kindes die mit Blick auf das Tatgeschehen maßvollen\nEinzelstrafen und die Gesamtstrafe milder ausgefallen\n\nwären.\nMeyer-Goßner Maatz Kuckein\n\nAthing Solin-Stojanovic","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1998-03-10/4-str-86-98","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1998-03-10/4-str-86-98","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:23:37.855341+00:00"}}