{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1992-04-23_4_StR_139_92_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1992-04-23","aktenzeichen":"4 StR 139/92","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"ML\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\n4 StR 139/92\n\nvom\n\n23. April 1992\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nPeter T EB aus CB E@. geboren am\nEEE 12:5 in co.\n\nwegen Betruges u.a.\n\n54\n\n51\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des\nGeneralbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers\nam 23. April 1992 gemäß SS 154 a Abs. 2, 349 Abs. 2 und 4\nStPO beschlossen:\n\n1. Das Verfahren wird mit Zustimmung des Generalbundesanwalts im Fall II 2 der Urteilsgründe auf den Vorwurf der Urkundenfälschung beschränkt.\n\n2. Auf die Revision des Angeklagten gegen\ndas Urteil der großen Strafkammer des\nLandgerichts Münster bei dem Amtsgericht\nBocholt vom 19. Dezember 1991 wird der\nSchuldspruch des Urteils dahin abgeändert, daß der Angeklagte im Fall II 2 der\nUrteilsgründe wegen Urkundenfälschung\nverurteilt ist.\n\nDer Einzelstrafausspruch im Fall II 2 der\nUrteilsgründe und der Ausspruch über die\nGesamtstrafe werden aufgehoben.\n\n3, Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts\nzurückverwiesen.\n\nA\n\n4. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten \"wegen schwerer\nmittelbarer Falschbeurkundung in Tateinheit mit Betrug, ferner wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug sowie\nwegen Betruges unter Einbeziehung der durch Strafbefehl des\nAmtsgerichts Bottrop vom 4. 04. 1991 (28 Ls 301 Js 118/91)\nverhängten Strafe und der durch Urteil des Amtsgerichts Gronau vom 15. 02. 1991 (1 Ds 26 Js 2354/90 AK 3/91) verhängten\nStrafen, unter Auflösung der durch dieses Urteil gebildeten\nGesamtstrafe sowie unter Auflösung des Gesamtstrafenbeschlusses des Amtsgerichts Bocholt vom 26. 07. 1991\n(8 Ls 20 Js 1101/67 AK 67/90), zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monaten\" verurteilt. Der Angeklagte rügt mit\nseiner Revision die Verletzung materiellen Rechts. Das\nRechtsmittel ist im wesentlichen unbegründet i.S. des $S 349\nAbs. 2 StPO.\n\nDer Wegfall des Betrugsvorwurfs im Fall II 2 führt zur\nAufhebung der deswegen verhängten Einzelfreiheitsstrafe und\nder Gesamtstrafe. Die übrigen Einzelstrafen werden hiervon\nnicht berührt und können bestehenbleiben.\n\nBei der Bildung der neuen Gesamtstrafe wird zu beachten\nsein, daß, wie der Generalbundesanwalt im einzelnen ausgeführt hat, die Strafen aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts\nBottrop vom 4. April 1991 und aus dem Urteil des Amtsgerichts Gronau vom 15. Februar 1991 infolge der Zäsurwirkung\n\ndes Urteils des Amtsgerichts Bocholt vom 3. August 1990\n\nnicht einbezogen werden dürfen.\n\nSalger Meyer-Goßner\nNehm\n\nTolksdorf\n\nSteindorf","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1992-04-23/4-str-139-92","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1992-04-23/4-str-139-92","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:22:21.574325+00:00"}}