{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1991-11-26_4_StR_500_91_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1991-11-26","aktenzeichen":"4 StR 500/91","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"A£@/17\n67\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\n4 StR 500/91\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nIngrid Erika PD ÜEEEEB seborene WERE aus BC, dort\ngeboren am EEE 1920,\n\nwegen Betruges\n\nwıIl\n\n6F\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des\nGeneralbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerin\nam 26. November 1991 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlos-\n\nsen:\n\nDie Revision der Angeklagten gegen das\nUrteil des Landgerichts Bochum vom 20. Dezember 1990 wird verworfen. Jedoch wird der\nRechtsfolgenausspruch dahin ergänzt, daß\ndie in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft auf die Freiheitsstrafe im Verhältnis 1 : 1 angerechnet wird.\n\nDie Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres\n\nRechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\nDie Strafkammer hat die Angeklagte wegen Betruges in\n\n13 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und\n\nsechs Monaten verurteilt. Hiergegen wendet sie sich mit der\nRevision. Sie beanstandet das Verfahren und rügt die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel ist unbegründet im\nSinne von S§ 349 Abs. 2 StPO, wie der Generalbundesanwalt in\nseiner Antragsschrift vom 29. Oktober 1991 zutreffend darge-\n\nlegt hat.\n\nGemäß $S 51 Abs. 4 Satz 2 StGB war jedoch zu bestimmen,\nnach welchem Maßstab die in dieser Sache in den Niederlanden\nerlittene Freiheitsentziehung auf die verhängte Strafe anzu-\n\nrechnen ist. Diese Entscheidung hat das Landgericht nicht\ngetroffen. Der Senat holt sie selbst nach, weil hier kein\n\nanderer als der Umrechnungsmaßstab 1 : 1 in Betracht kommt.\n\nSalger Steindorf Nehm\nMaatz Basdorf","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1991-11-26/4-str-500-91","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1991-11-26/4-str-500-91","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:22:14.905682+00:00"}}