{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1987-12-08_4_StR_621_87_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1987-12-08","aktenzeichen":"4 StR 621/87","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 621/87 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nWerner BEEEEB aus He, geboren am\nA 7\n\nwegen Betrugs\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am\n8. Dezember 1987 beschlossen:\n\nDer Antrag des Angeklagten, ihm zur Begründung\nvon Verfahrensrügen Wiedereinsetzung in den\nvorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zu gewähren, wird auf seine\n\nKosten als unzulässig verworfen.\n\nGründe:\n\nDer Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand\nzur Nachholung von Verfahrensrügen ist nur ausnahmsweise\nzulässig (vgl. dazu BGHSt 31, 161). Der Angeklagte hat\nnicht glaubhaft gemacht, daß hier eine Verfahrenslage\nvorliegt, die eine solche Ausnahme begründet. Sein\nVerteidiger hat mitgeteilt, daß er ihm keineswegs zZU-\ngesichert habe, eine ergänzende Revisionsbegründung\neinzureichen, vielmehr habe er ihm nur erklärt, daß er\ndie von ihm erhaltenen formellen Rügen im Hinblick auf\neine ergänzende Revisionsbegründung prüfen wolle; diese\nPrüfung habe ergeben, daß die Rügen \"nicht revisibel\"\n\nerschienen seien.\n\nWenn der Verteidiger es danach ablehnte, Verfahrensrügen zu erheben, so entsprach er der ihm gemäß § 345\n\nAbs. 2 StPO obliegenden Pflicht, das Revisionsgericht\n\nvor unsachgemäßem Vorbringen Rechtsunkundiger zu bewahren (vgl. BVerfG NJW 1983, 2762, 2764). Ein Fall\n\nder Fristversäumung liegt damit nicht vor.\n\nSalger Knoblich Laufhütte\nJähnke Meyer-Goßner","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1987-12-08/4-str-621-87-2","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 345","ref_norm":"345","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1987-12-08/4-str-621-87-2","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:21:13.595511+00:00"}}