{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1986-09-16_4_StR_479_86_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1986-09-16","aktenzeichen":"4 StR 479/86","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 479/86 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nRoland K GE aus CHE, geboren\nam . EB 1961 in ve,\n\nwegen fahrlässiger Tötung u.a.\n\nBZ\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\n\ndes Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am\n\n16. September 1986 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\nII.\n\nIII.\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Memmingen vom\n24. März 1986 dahin geändert, daß der\nAngeklagte wegen unerlaubten Entfernens\nvom Unfallort in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (Fall\n\nII 2 b der Urteilsgründe) zu einer\nEinzelstrafe von vier Monaten Freiheitsstrafe und wegen fahrlässiger Gefährdung\ndes Straßenverkehrs (Fall II 2 c der\nUrteilsgründe) zur Einzelstrafe von\neinem Monat Freiheitsstrafe verurteilt\n\nwird.\nDie weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des\n\nRechtsmittels zu tragen.\n\nGründe\n\nDas Landgericht hat außer der Gesamtfreiheitsstrafe\n\nvon einem Jahr und zwei Monaten nur in den Fällen II2a\n\n(fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefähr-\n\ndung des Straßenverkehrs: ein Jahr Freiheitsstrafe), II2b\n\n(unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit\n\nfahrlässiger Trunkenheit im Verkehr: fünf Monate Freiheits-\n\nstrafe) und II 2 d (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort\n\nin Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr:\n\ndrei Monate Freiheitsstrafe) Einzelstrafen festgesetzt,\nnicht jedoch im Fall II 2 c (fahrlässige Gefährdung des\nStraßenverkehrs). Es hat sich hieran durch § 331 StPO\ngehindert gesehen. Da das Schöffengericht für diesen Fall\naber - wegen unrichtiger Annahme von Tateinheit zwischen\ndem unerlaubten Entfernen vom Unfallort und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs - keine Einzelstrafe\nfestgesetzt hatte, verstößt die - notwendige (vgl. Stree\nin Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 53 StGB Rdn. 10) - Verhängung einer Einzelstrafe nicht gegen das Verschlechterungsverbot; fehlt es an der Festsetzung einer Rechtsfolge,\nliegt nämlich eine richterliche Entscheidung, deren Änderung zum Nachteil des Angeklagten möglich wäre, überhaupt\nnicht vor (BGHSt 30, 93, 97 m. w . Nachw.; BGH, Beschlüsse\nvom 24. November 1983 - 4 StR 551/83 - und vom 22. Mai 1984\n- 1 StR255/84). Das Verschlechterungsverbot ist nur insofern zu beachten, als die Summe der beiden für die Fälle\n\nII 2 bund II 2 c festzusetzenden Einzelstrafen die bisher\ndafür insgesamt verhängte Freiheitsstrafe von fünf Monaten\n\nnicht überschreiten darf.\n\nDer Senat setzt für die fahrlässige Gefährdung des\nStraßenverkehrs die gesetzliche Mindestfreiheitsstrafe von\neinem Monat fest und verkürzt dementsprechend die im Fall\nII 2 b verhängte Strafe um einen Monat auf vier Monate\n\nFreiheitsstrafe.\n\n35\n\nIm übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf\nGrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler\nzum Nachteil des Angeklagten ergeben. Auf die Stellungnahme des Generalbundesanwalts in der Antragsschrift\n\nvom 25. August 1986 wird Bezug genommen.\n\nHürxthal Knoblich Laufhütte\n\nGoydke Meyer-Goßner","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1986-09-16/4-str-479-86","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 331","ref_norm":"331","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1986-09-16/4-str-479-86","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:20:56.065106+00:00"}}