{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1986-05-22_4_StR_153_86_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1986-05-22","aktenzeichen":"4 StR 153/86","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\n4 StR 153/86 URTEIL\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nGerd-Erich M m aus Mo,\ngeboren am EM. MEMEB 1950 in Sciiiiinme,\n\nwegen Betruges\n\nI\n\n2. SL\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 22. Mai 1986, an der teilgenommen haben:\n\nRichter am Bundesgerichtshof\nHürxthal\nals Vorsitzender,\n\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nDr. Meyer\nGoydke\nDr. Jähnke\nDr. Meyer-Goßner\nals beisitzende Richter,\n\nStaatsanwalt WB in der Verhandlung,\nStaatsanwalt EEE bei der Verkündung\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellte >\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Saarbrücken von\n\n7. November 1985 im Strafausspruch mit den\nFeststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zur\nneuen Verhandlung und Entscheidung, auch über\ndie Kosten des Rechtsmittels, an eine andere\nStrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nVon Rechts wegen\n\n5. 52\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Betruges\nin drei Fällen unter Einbeziehung des \"Urteils\" (richtig:\nder Strafe aus dem Urteil - vgl. BGH, Urteil vom\n6. Dezember 1978 - 2 StR 534/78, bei Holtz MDR 1979, 280 -\nin Höhe von einem Jahr und neun Monaten) des Landgerichts Koblenz vom 25. Oktober 1984 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Angeklagte rügt mit seiner Revision die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg.\n\n1. Soweit sich die Revision gegen den Schuldspruch\nrichtet, ist sie unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2. Dagegen muß der Strafausspruch aufgehoben werden.\n\nZwar hat das Landgericht gegen den von 1971 bis 1933\nachtmal bestraften, zu insgesamt acht Jahren und acht\nMonaten Freiheitsstrafe verurteilten Angeklagten, der\ndurch die demanhängigen Verfahren zugrunde liegenden\nStraftaten einen Gesamtschaden in Höhe von ca. 12.000,-- DM\nverursacht hat, lediglich Einzelstrafen von zweimal sieben\nMonaten und einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe\nverhängt. Es hat aber bei der Strafzumessung berücksichtigt, \"daß die Rückfallvoraussetzungen des § 43 StGB\nvorliegen\" (UA 7).\n\n§ 48 StGB ist durch Art. 1 Nr. 1 des am 1. Mai 1986\nin Kraft getretenen 23. Strafrechtsänderungsgesetzes\n(BGBl. I, S. 393) aufgehoben worden. Diese Gesetzesänderung ist gemäß § 354 a StPO vom Revisionsgericht zu berücksichtigen.\n\nObwohl das Landgericht durchaus maßvolle Einzelstrafen\nverhängt hat, vermag der Senat nicht auszuschließen, da3\nes bei der Beachtung des jetzt ma3dgeblichen Strafrahmens\nauf noch geringere Einzelstrafen erkannt hätte, zumal es\nin den beiden ersten Fällen nur eine um einen Monat über\nder Mindeststrafe des § 48 StGB liegende Strafen verhängt hat. Das muß zur Aufhebung aller Einzelstrafen und\ndamit auch der Gesamtstrafe führen.\n\nHürxthal Meyer Goydke\n\nJähnke Meyer-Goßner","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1986-05-22/4-str-153-86","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 48","ref_norm":"48","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354a","ref_norm":"354a","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 43","ref_norm":"43","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1986-05-22/4-str-153-86","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:20:51.864336+00:00"}}