{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1985-11-12_4_StR_571_85_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1985-11-12","aktenzeichen":"4 StR 571/85","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 571/85 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nWerner H EB aus SW, dort geboren am b. -\nww 1930,\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u.a.\n\n-2-\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 12. November 1985 gemäß 8 349 Abs. 2 und\n\n4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Siegen vom 20. Juni 1985\n\n1. im Schuldspruch dahin geändert, daß der\nAngeklagte wegen dreier tateinheitlich\nbegangener Fälle homosexueller Handlungen, davon in einem Fall in Tateinheit\nmit sexuellem Mißbrauch von Kindern,\n\nverurteilt wird,\n\n2. im Strafausspruch mit den Feststellungen\naufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer\nVerhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkan-\n\nmer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen homosexueller Handlungen in drei fortgesetzten Fällen, davon in einem Falle in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe\nvon drei Jahren verurteilt.\n\nDie Revision des Angeklagten, der die Verletzung\nsachlichen Rechts rügt, führt zu einer Änderung des\nSchuldspruchs und zur Aufhebung des Strafausspruchs.\nIm übrigen ist sie im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO unbegründet.\n\nDas Landgericht ist zutreffend von drei in sich\nfortgesetzten Gesetzesverletzungen ausgegangen, die\nsich jeweils gegen höchstpersönliche Rechtsgüter der\ndrei Geschädigten richteten. Wie der Generalbundesanwalt in seinem dem Angeklagten bekanntgemachten Antragsschreiben vom 18. Oktober 1985 zutreffend darlegt, hat das Landgericht aber übersehen, daß diese\ndrei Gesetzesverletzungen in Teilakten zusammentreffen (UA 5, 6, 7, 8). Sie stehen daher in Tateinheit\n- nicht in Tatmehrheit - zueinander. Dem steht nicht\nentgegen, daß die Taten sich gegen höchstpersönliche\nRechtsgüter richten (BGHSt 6, 81; BGH, Beschluß vom\n21. September 1984, 3 StR 399/84).\n\nDer Senat kann den Schuldspruch selbst entsprechend ändern; es ist auszuschließen, daß der Angeklagte\nsich insoweit anders als geschehen verteidigen könnte\n(8 265 Abs. 1 StPO). Der Strafausspruch muß dagegen aufgehoben werden, da statt auf drei Einzelstrafen nunmehr\nauf nur eine Strafe erkannt werden muß und letztlich\nnicht ausgeschlossen werden kann, daß das Landgericht\n\n-4&-\n\neine mildere Freiheitsstrafe als drei Jahre ausgesprochen hätte, wenn es - richtigerweise - von insgesamt nur einer Tat ausgegangen wäre.\n\nSalger Hürxthal Knoblich\nLaufhütte Goydke","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1985-11-12/4-str-571-85","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1985-11-12/4-str-571-85","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:20:43.048958+00:00"}}