{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1985-08-28_4_StR_649_85_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1985-08-28","aktenzeichen":"4 StR 649/85","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nh StR 649/85 URTEIL\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nHans-Dieter K EEE | zeborener Gew aus Hawww,\ngeboren am, EB 19358 in Ni GENE / T’ GEREEEEEED ,\n\nwegen Diebstahls u.a.\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 23, Januar 1986, an der teilgenommen haben:\n\nVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof\nSalger,\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nDr. Knoblich\nLaufhütte\nDr. Jähnke\nDr. Meyer-Goßner\nals beisitzende Richter,\nOberstaatsanwalt WB in der Verhandlung,\nStaatsanwalt Ep dei der Verkündung\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nRechtsanwalt ED SEEEED aus GEHE -EEEEE\nals Verteidiger\n\nJustizangestellte\n\nals Urkundsbeantin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\n1.\n\nDas Verfahren wird auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt, soweit der Angeklagte\nim Fall Ziffer IINr. 2 p wegen Betruges\nverurteilt worden ist,\n\nInsoweit trägt die Staatskasse die Kosten\ndes Verfahrens und die notwendigen Auslagen\ndes Angeklagten,\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Hagen vom 28. August\n1985\n\na) im Schuldspruch dahin geändert, daß der\nAngeklagte wegen Diebstahls in drei\nFällen und wegen Unterschlagung verurteilt\nist,\n\nb) im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit\nden Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer\nVerhandlung und Entscheidung, auch über die\nKosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nVon Rechts wegen\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Diebstahls\nin drei Fällen, Unterschlagung und Betruges zu zwei Jahren\nGesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte beanstandet\ndas Urteil mit der Sachbeschwerde. \"\n\n1. Der Senat stellt auf Antrag des Generalbundesanwalts das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig ein,\nsoweit der Angeklagte im Fall Ziffer IINr. 2 b wegen Betruges zum Nachteil von Prostituierten verurteilt worden\nist,\n\n2. Soweit sich die Revision gegen den Schuldspruch\nim übrigen und die von der Einstellung nicht betroffenen\nEinzelstrafaussprüche richtet, ist sie unbegründet. Die\nNachprüfung des Urteils auf die Sachbeschwerde hat keinen\nRechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Die Revision\nmuß deshalb insoweit verworfen werden.\n\n5. Dagegen ist der Ausspruch über die Gesamtstrafe aufzuheben. Zwar erscheint angesichts der erheblichen Vorstrafen\ndes Angeklagten die vom Landgericht festgesetzte Gesamtstrafe\nvon zwei Jahren auch ohne die - infolge der Einstellung entfallene - Einzelstrafe für den Betrug durchaus unrechts- und\nschuldangemessen. Der Senat vermag Jedoch nicht mit Sicherheit\nauszuschließen, daß das Landgericht ohne diese Einzelstrafe\nauf eine geringere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte.\n\nSalger Knoblich Laufhütte\n\nJähnke Meyer-Goßner","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1985-08-28/4-str-649-85","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":2}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1985-08-28/4-str-649-85","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:20:40.557846+00:00"}}