{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1983-04-14_4_StR_173_83_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1983-04-14","aktenzeichen":"4 StR 173/83","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"”) iR}\n<t\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 173/83 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\ngegen\n\nSterko D m zu: Kun ER zevoren\nam WEB 1941 in mE (Jugoslawien),\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes u.a.\n\nOon\n\n7\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des\nGeneralbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers\nam 14. April 1983 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1.\n\nMit Zustimmung des Generalbundesanwalts wird die\nVerfolgung des Angeklagten gemäß § 154 a Abs. 2\n\nStPO insoweit beschränkt, als in den Fällen I, 1-3\nder Urteilsgründe der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen (§ 174 Abs. 1 Nr. 3\nStGB) aus dem Verfahren ausgeschieden wird.\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts Siegen vom 18. November 1982\n\na) im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte in den Fällen I, 1 und 2 der Urteilsgründe jeweils des sexuellen Mißbrauchs eines\nKindes, im Fall I, 3 der versuchten Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch\neines Kindes und im Fall I, 4 des sexuellen\nMißbrauchs einer Schutzbefohlenen schuldig ist,\n\nb) im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer\nVerhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten\ndes Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des\nLandgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weiter gehende Revision wird verworfen, weil\ndie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisions-\n\nPu\n\n- 3 _\n\nrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil\ndes Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\nGründe:\n\nnF\n\nDurch die Beschränkung der Verfolgung ist in den Fällen\nI, 1-3 der Urteilsgründe die Verurteilung wegen sexuellen\nMißbrauchs einer Schutzbefohlenen entfallen. Außerdem war auch\nder Schuldspruch im Fall I, 4 zu ändern, weil insoweit nur\nsexueller Mißbrauch einer Schutzbefohlenen in Betracht kommt.\nDa die am 7. April 1965 geborene Tochter Nevenka des Angeklagten zur Zeit dieser Tat am 20. März 1980 (UA 7) bereits\n14 Jahre alt war, liegen die Voraussetzungen für eine tateinheitliche Verurteilung nach § 176 StGB nicht vor.\n\nDie Änderungen des Schuldspruchs haben die Aufhebung\ndes gesamten Strafausspruchs zur Folge. Der Senat kann hier\nnicht ausschließen, daß sich Umstände, die im Zusammenhang\nmit den entfallenden Straftatbeständen von Bedeutung waren,\nauf die Höhe der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe ausgewirkt haben. |\n\nSalger Hürxthal Knoblich\n\nRuß Goydke","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1983-04-14/4-str-173-83","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154a","ref_norm":"154a","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1983-04-14/4-str-173-83","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:20:00.027443+00:00"}}