{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1982-09-14_4_StR_482_82_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1982-09-14","aktenzeichen":"4 StR 482/82","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"SL\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 482/82 BESCHLUSS\nYA.\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Arbeiter Michael S ge aus\nEB, geboren am ED 1957 ir CU.\n\nwegen versuchter Vergewaltigung u.a.\n\nOl3\n\nI\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\ndes Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am\n14. September 1982 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts Essen vom 31. März 1982 mit den\nFeststellungen aufgehoben, soweit die Unterbringung\ndes Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden ist.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Land-\n\ngerichts zurückverwiesen.\n\nDie weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDie Verfahrensrüge ist, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, nicht in zulässiger Weise erhoben.\n\nDie Nachprüfung des Schuldspruchs und des Strafausspruchs auf die Sachbeschwerde hat keinen Rechtsfehler zum\nNachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Dagegen kann die Unterbringungsanordnung nicht bestehenbleiben.\n\nDie Maßregel der Unterbringung in einem psychiatri-\n‚schen Krankenhaus (§ 63 StGB) kommt grundsätzlich nur bei\nPersonen in Betracht, bei denen die Schuldunfähigkeit oder\nerhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit durch einen\nlänger andauernden und nicht nur vorübergehenden geisti-\n\ngen Defekt hervorgerufen wird, der Krankheitswert besitzt\n(BGH bei Holtz MDR 1978, 803; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1981 - 3 StR 321/81 -). Einen solchen dauernden Defekt mit Krankheitswert hat die Strafkammer nicht festgestellt. Daß der Angeklagte \"von neurotischer Strukturierung ist, erhebliche Selbstwertzweifel hat und Frustrationen nicht erträgt\" (UA 10), erfüllt diese Voraussetzung\nnoch nicht. Auch der Hang zur Einnahme von Drogen (UA 10)\nkann als solcher die Unterbringung in einem psychiatrischen\nKrankenhaus nicht rechtfertigen; insoweit ist zunächst zu\nprüfen, ob die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt\n(§ 64 StGB) in Betracht kommt.\n\nSalger Hürxthal Engelharadt\nGoydke Jähnke","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-09-14/4-str-482-82","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 63","ref_norm":"63","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-09-14/4-str-482-82","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:19:50.193849+00:00"}}