{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1982-09-02_4_StR_311_82_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1982-09-02","aktenzeichen":"4 StR 311/82","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"KA 0062\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 311/82 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Arbeiter Wolfgang C EEE aus Lu\nCE, zeboren am TED 1959 ir TO,\n\nwegen versuchten Totschlags u.a.\n\nIF\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\ndes Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am\n2. September 1982 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\n\ndes Landgerichts Frankenthal vom 13. Januar 1982\n\nmit den Feststellungen aufgehoben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatri-\n\nschen Krankenhaus angeordnet worden ist.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer\nVerhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts\nzurückverwiesen.\n\nDie weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDie Nachprüfung des Schuldspruchs und des Strafausspruchs aufgrund der Sachbeschwerde hat keinen Rechtsfehler\nzum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\nDagegen kann die Unterbringungsanordnung nicht bestehenbleiben.\n\nDie Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) kommt grundsätzlich nur bei\nPersonen in Betracht, bei denen die Schuldunfähigkeit oder\nerhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit durch einen\nlänger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt hervorgerufen wird, der Krankheitswert besitzt\n(BGH bei Holtz MDR 1978, 803). In Fällen, in denen keine\n\nsolche Würdigung, sondern Alkoholgenuß die Verminderung\nder Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bei der ?at bewirkt hat,\nkann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden,\nwenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet\noder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH\nbei Dallinger MDR 1975, 724; BGH bei Holtz MDR 1976, 633;\nBGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1976 - 1 StR 828/75 -,\nvom 30. April 1976 - 2 StR 199/76 - und vom 16. Dezenber 1981 - 3 StR 321/81 -). Den Feststellungen der Strafkammer ist weder eine solche länger andauernde und nicht\nnur vorübergehende geistige Beeinträchtigung noch eine\nkrankhafte Alkoholsucht oder -überempfindlichkeit zu entnehmen.\n\nEinen Defekt mit Krankheitswert stellt es noch nicht\ndar, daß der Angeklagte \"eine ichschwache, labile, geltungsbedürftige und infantile Persönlichkeit\" ist, \"die\nmit Leistungssteigerung auf Probleme mit der Umwelt reagiert\" und nach Haftentlassung \"durch einen Zustand der\nerhöhten Erregbarkeit und unbestimmter Ängste\" gekennzeichnet ist (UA 10). Eine krankhafte Alkoholsucht hat\ndie Strafkammer ebensowenig festgestellt. Schließlich\nreicht auch die Tatsache, daß \"schon bei geringgradigem\n\nHs\n\nAlkoholgenuß\" - das Maß der Alkoholisierung wird von der\nStrafkamner nur bei einer Minderzahl der von dem Angeklagten begangenen Taten mitgeteilt - die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten erheblich herabgesetzt war, nicht zur\nBegründung der Annahme aus, daß er in krankhafter Weise\nalkoholüberempfindlich ist,\n\nSalger Hürxthal Engelhardt\nGoydke Jähnke","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-09-02/4-str-311-82","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 63","ref_norm":"63","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-09-02/4-str-311-82","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:19:49.977047+00:00"}}