{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-4_NA_1982-07-22_4_StR_350_82_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"1982-07-22","aktenzeichen":"4 StR 350/82","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Oo9g\n/7 -\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 350/82 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Bergmann Gerd Rudi K EB zus\nDEEEEEED. seboren ar EEE 1956 in Su,\n\nwegen schweren Raubes u.a.\n\nH\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerde-\n\nführers am 22. Juli 1982 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO\nbeschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten Kun\ngegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom\n25. November 1981 wird die Sache zur Entscheidung\nüber die Bildung einer Gesamtstrafe gegen diesen\nAngeklagten und über die Kosten seines Rechtsmittels an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weiter gehende Revision des Angeklagten wird\nverworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Diebstahls\nin einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe\nvon einem Jahr und wegen schweren Raubes zu einer weiteren\nFreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Revision\ndes Angeklagten rügt die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat lediglich hinsichtlich\ndes Strafausspruchs teilweise Erfolg.\n\n1. Soweit sich die Revision gegen den Schuldspruch\nund die Festsetzung der beiden Freiheitsstrafen richtet,\nist sie unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO. Auf\ndie Ausführungen des Generalbundesanwalts in dessen Antragsschrift vom 30. Juni 1982 nimmt der Senat insoweit Bezug.\n\n2. Das Landgericht hat sich jedoch zu Unrecht gehindert gesehen, hinsichtlich der beiden im vorliegenden Verfahren abgeurteilten Straftaten, die am 2. März 1980 und\nam 20. Dezember 1980 begangen worden sind, eine Gesanmtfreiheitsstrafe zu bilden. Die zeitlich zwischen diesen\nbeiden Taten liegende Verurteilung des Angeklagten durch\ndas Amtsgericht Bergheim vom 6. Oktober 1980 zu neun\nMonaten Freiheitsstrafe konnte - entgegen der Ansicht des\nLandgerichts - keine Zäsurwirkung (vgl. Stree in Schönke/\nSchröder, 21. Aufl., § 55 StGB Rdn. 14, 15 und Vogler in\nLK, 10. Aufl., § 55 StGB Rdn. 14, 15) entfalten. Die\nStrafe aus diesem Urteil war bereits am 2. Dezember 1980\nvollstreckt. Sie war damit als eine vor der Entscheidung\ndes Landgerichts erledigte Strafe gemäß § 55 Abs. 1\nSatz 1 StGB nicht mehr gesamtstrafenfähig und mußte deshalb bei der Entscheidung über die Gesamtstrafenbildung\naußer Betracht bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 1982\n- 4 StR 636/81).\n\nDie Sache war daher zur Nachholung der gemäß § 53\nAbs. 1 Satz 1 StGB zu bildenden Gesamtstrafe an das Landgericht zurückzuverweisen.\n\nHürxthal Ruß Engelhardt\nGoydke Jähnke","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-07-22/4-str-350-82","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 55","ref_norm":"55","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-07-22/4-str-350-82","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:19:48.817521+00:00"}}